Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese Sperrzeit beträgt in den meisten Fällen **12 Woche... [mehr]
Ein Mitarbeiter kann grundsätzlich kündigen, ohne eine Sperre beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) zu befürchten, wenn ein sogenannter „wichtiger Grund“ für die Eigenkündigung vorliegt. Das bedeutet, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer unzumutbar wäre. Typische anerkannte Gründe sind: - **Mobbing oder massive Konflikte am Arbeitsplatz**, die nachweislich nicht gelöst werden konnten. - **Gesundheitliche Gründe**, wenn ein ärztliches Attest bestätigt, dass die Arbeit die Gesundheit gefährdet und eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist. - **Unzumutbare Arbeitsbedingungen**, z. B. wiederholte Verstöße gegen den Arbeitsschutz, ausbleibende Lohnzahlungen oder erhebliche Vertragsverletzungen durch den Arbeitgeber. - **Umzug wegen Heirat oder Familienzusammenführung**, wenn ein tägliches Pendeln unzumutbar wäre und keine Versetzung möglich ist. - **Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen**, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht. Wichtig: Der Arbeitnehmer muss in der Regel versuchen, das Problem zunächst mit dem Arbeitgeber zu klären (z. B. durch Gespräche, Abmahnungen oder das Einschalten des Betriebsrats). Erst wenn diese Maßnahmen erfolglos bleiben, wird das Arbeitsamt einen wichtigen Grund anerkennen. **Nachweise und Dokumentation** sind entscheidend: Es sollten Belege wie ärztliche Atteste, Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber oder andere Nachweise vorgelegt werden. Ohne einen wichtigen Grund führt eine Eigenkündigung in der Regel zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/sperrzeit).
Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese Sperrzeit beträgt in den meisten Fällen **12 Woche... [mehr]
Wenn du selbst kündigst, bekommst du in der Regel zunächst eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I). Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit für bis zu 12 Wochen... [mehr]
Ja, nach einer Sperrzeit von 12 Wochen kannst du grundsätzlich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Sperrzeit bedeutet, dass du für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhä... [mehr]