Ein allgemeines, freiwilliges Abfindungsangebot sollte schriftlich bestätigt werden, um für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Rechtssicherheit zu schaffen. Die schrif... [mehr]
Die Höhe einer Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich Verhandlungssache zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung und auch keine festgelegte Höhe. In der Praxis orientieren sich viele Unternehmen an der sogenannten „Faustformel“: **Abfindung = 0,5 Bruttomonatsgehälter × Anzahl der Beschäftigungsjahre** Das bedeutet: Für jedes Jahr, das du im Unternehmen gearbeitet hast, bekommst du etwa ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung. Manchmal wird auch mehr oder weniger gezahlt – das hängt von deiner Verhandlungsposition, dem Grund für die Beendigung und der Unternehmenspolitik ab. **Wichtige Hinweise:** - Die Abfindung wird in der Regel auf Basis deines Bruttogehalts berechnet, nicht auf das Nettogehalt. - Bei 2.700 € netto liegt dein Bruttogehalt (je nach Steuerklasse und Sozialabgaben) vermutlich zwischen 3.500 € und 4.000 € brutto monatlich. - Beispielrechnung: Angenommen, du hast 5 Jahre im Unternehmen gearbeitet und dein Bruttogehalt beträgt 3.800 €: 0,5 × 3.800 € × 5 = 9.500 € Abfindung (brutto) - Die Abfindung ist steuerpflichtig, aber es gibt steuerliche Vergünstigungen (Fünftelregelung). **Fazit:** Wie viel du tatsächlich bekommst, hängt von deiner Verhandlung und den Umständen ab. Die oben genannte Faustformel ist ein Anhaltspunkt, aber keine Garantie. Weitere Infos findest du z.B. bei [arbeitsrecht.de](https://www.arbeitsrecht.de/ratgeber/arbeitsrecht/kuendigung/abfindung) oder [haufe.de](https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/abfindung-hoehe-berechnung-steuern_76_471678.html).
Ein allgemeines, freiwilliges Abfindungsangebot sollte schriftlich bestätigt werden, um für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Rechtssicherheit zu schaffen. Die schrif... [mehr]
Die Formulierung „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten, sofern sie nicht ausdrücklich angeordnet werden“ ist rechtlich problematisch und in der Regel nicht zulässig.... [mehr]
In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, im Arbeitsvertrag zu regeln, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Allerdings gibt es dabei wichtige rechtliche Einschränkun... [mehr]
**Textaufgabe:** Herr Müller arbeitet als Verwaltungsangestellter bei einer Stadtverwaltung und ist nach TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) in die Entgeltgruppe 8, St... [mehr]
Im Tarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk in Deutschland gibt es grundsätzlich keine unterschiedlichen prozentualen Gehälter für Teilzeit- oder Vollzeitkräfte. Der... [mehr]
Ja, du hast grundsätzlich Anspruch darauf, dass dir zu wenig gezahltes Gehalt vom Arbeitgeber nachgezahlt wird. Das Gehalt ist eine Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag (... [mehr]
Die Höhe einer Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit hängt in Deutschland von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, außer in... [mehr]
Ein Aufhebungsvertrag kann beim Antrag auf Arbeitslosengeld problematisch sein, da die Bundesagentur für Arbeit in der Regel prüft, ob du durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags die Arbei... [mehr]
Ob du eine Abfindung gemäß Tarifvertrag erhältst, hängt von den spezifischen Regelungen des Tarifvertrags sowie den Umständen deiner Kündigung ab. In vielen Fällen... [mehr]
Die Höhe einer Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem letzten Gehalt und den individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Tar... [mehr]