Die Tarifvertragsparteien, die den Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) aushandeln und abschließen, sind: 1. **Arbeitgeberseite:** - **Arbeitgeberverband Deutscher... [mehr]
Im Tarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk in Deutschland gibt es grundsätzlich keine unterschiedlichen prozentualen Gehälter für Teilzeit- oder Vollzeitkräfte. Der Tarifvertrag legt in der Regel Stundenlöhne bzw. Monatslöhne für bestimmte Lohngruppen fest. Diese gelten unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber arbeitet. Das bedeutet: - **Vollzeitkräfte** erhalten ihr Gehalt auf Basis der tariflichen Stundenlöhne multipliziert mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (meist 39 oder 40 Stunden pro Woche). - **Teilzeitkräfte** oder **geringfügig Beschäftigte** (Minijobber) erhalten den gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkräfte, aber eben nur für die tatsächlich geleisteten Stunden. Es gibt also keine prozentual unterschiedlichen Gehälter, sondern die Bezahlung richtet sich nach dem Stundenlohn und der tatsächlich gearbeiteten Zeit. Unterschiede können sich nur durch Zuschläge (z.B. für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit) oder durch unterschiedliche Lohngruppen ergeben. Weitere Informationen findest du beim Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks: [https://www.die-gebaeudedienstleister.de/](https://www.die-gebaeudedienstleister.de/) Oder direkt beim aktuellen Tarifvertrag: [https://www.die-gebaeudedienstleister.de/tarifvertraege/](https://www.die-gebaeudedienstleister.de/tarifvertraege/) Zusammengefasst: Die prozentuale Bezahlung unterscheidet sich nicht zwischen Vollzeit und Teilzeit – maßgeblich ist der Tarifstundenlohn.
Die Tarifvertragsparteien, die den Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) aushandeln und abschließen, sind: 1. **Arbeitgeberseite:** - **Arbeitgeberverband Deutscher... [mehr]
Nein, ein Tarifvertrag setzt den gesetzlich vorgeschriebenen Vertrag nicht außer Kraft. Vielmehr gilt das sogenannte „Günstigkeitsprinzip“: Ein Tarifvertrag kann von gesetzliche... [mehr]
Bei einer Kündigung im Gebäudereiniger-Handwerk mit Rahmentarifvertrag gelten bestimmte Kündigungsfristen, die sich nach der Betriebszugehörigkeit und der Betriebsgröße... [mehr]
Für Angestellte in der gewerblichen Gebäudereinigung gelten die Kündigungsfristen gemäß dem jeweils gültigen Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwer... [mehr]
Bei einer Einstellung am 21.11.2018 und einer Eigenkündigung zum 30.11.2025 im Gebäudereinigungshandwerk gilt der Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Geb&a... [mehr]
Die Formulierung „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten, sofern sie nicht ausdrücklich angeordnet werden“ ist rechtlich problematisch und in der Regel nicht zulässig.... [mehr]
In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, im Arbeitsvertrag zu regeln, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Allerdings gibt es dabei wichtige rechtliche Einschränkun... [mehr]
**Textaufgabe:** Herr Müller arbeitet als Verwaltungsangestellter bei einer Stadtverwaltung und ist nach TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) in die Entgeltgruppe 8, St... [mehr]
Ja, ein Betriebsrat darf Betriebsvereinbarungen auch ohne einen gültigen Tarifvertrag abschließen. Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat un... [mehr]
Im Tarifvertrag der Gebäudereinigung (und vergleichbaren Branchen) gilt grundsätzlich: Wenn du einen Teilzeitvertrag mit 15 Wochenstunden hast, bleibt diese vertraglich vereinbarte Arbeitsze... [mehr]