Gibt es im Tarifvertrag für die Gebäudereinigung unterschiedliche prozentuale Gehälter für Teilzeitkräfte im Vergleich zu Vollzeitkräften?

Antwort

Im Tarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk in Deutschland gibt es grundsätzlich keine unterschiedlichen prozentualen Gehälter für Teilzeit- oder Vollzeitkräfte. Der Tarifvertrag legt in der Regel Stundenlöhne bzw. Monatslöhne für bestimmte Lohngruppen fest. Diese gelten unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber arbeitet. Das bedeutet: - **Vollzeitkräfte** erhalten ihr Gehalt auf Basis der tariflichen Stundenlöhne multipliziert mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (meist 39 oder 40 Stunden pro Woche). - **Teilzeitkräfte** oder **geringfügig Beschäftigte** (Minijobber) erhalten den gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkräfte, aber eben nur für die tatsächlich geleisteten Stunden. Es gibt also keine prozentual unterschiedlichen Gehälter, sondern die Bezahlung richtet sich nach dem Stundenlohn und der tatsächlich gearbeiteten Zeit. Unterschiede können sich nur durch Zuschläge (z.B. für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit) oder durch unterschiedliche Lohngruppen ergeben. Weitere Informationen findest du beim Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks: [https://www.die-gebaeudedienstleister.de/](https://www.die-gebaeudedienstleister.de/) Oder direkt beim aktuellen Tarifvertrag: [https://www.die-gebaeudedienstleister.de/tarifvertraege/](https://www.die-gebaeudedienstleister.de/tarifvertraege/) Zusammengefasst: Die prozentuale Bezahlung unterscheidet sich nicht zwischen Vollzeit und Teilzeit – maßgeblich ist der Tarifstundenlohn.

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