Der Flächentarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen (NRW) wird zwischen den Arbeitgeberverbänden des Einzelhandels und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Er regelt u... [mehr]
Ob ein Telearbeitsplatz als „Standort“ im tarifrechtlichen Sinne gilt und ob der Tarifvertrag weiterhin Anwendung findet, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Definition Telearbeitsplatz:** Ein Telearbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, der dauerhaft außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers eingerichtet ist, meist im Homeoffice. Die rechtliche Grundlage dazu findet sich in § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). 2. **Tarifvertragliche Bindung:** Tarifverträge gelten grundsätzlich für alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Entscheidend ist meist, ob das Arbeitsverhältnis weiterhin dem Betrieb zugeordnet ist, für den der Tarifvertrag gilt. 3. **Arbeitsort und Tarifbindung:** Auch wenn du im Homeoffice oder an einem Telearbeitsplatz arbeitest, bleibst du in der Regel dem ursprünglichen Betrieb zugeordnet. Solange dein Arbeitsvertrag und die betriebliche Organisation nicht geändert werden, bleibt der Tarifvertrag anwendbar, sofern der Betrieb tarifgebunden ist. 4. **Ausnahmen:** Sollte sich durch die Telearbeit der Betriebssitz oder die betriebliche Zuordnung ändern (z.B. bei Versetzung in eine andere Niederlassung mit anderem Tarifvertrag), kann sich auch die Tarifbindung ändern. Das ist aber selten und müsste ausdrücklich vereinbart werden. **Fazit:** Ein Telearbeitsplatz gilt in der Regel nicht als eigenständiger „Standort“. Der Tarifvertrag deines bisherigen Betriebs gilt weiterhin, solange du diesem Betrieb zugeordnet bist und keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)](https://www.dgb.de/), der zu Tarifverträgen und Homeoffice berät.
Der Flächentarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen (NRW) wird zwischen den Arbeitgeberverbänden des Einzelhandels und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Er regelt u... [mehr]
Die Tarifvertragsparteien, die den Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) aushandeln und abschließen, sind: 1. **Arbeitgeberseite:** - **Arbeitgeberverband Deutscher... [mehr]
Nein, ein Tarifvertrag setzt den gesetzlich vorgeschriebenen Vertrag nicht außer Kraft. Vielmehr gilt das sogenannte „Günstigkeitsprinzip“: Ein Tarifvertrag kann von gesetzliche... [mehr]
Bei einer Kündigung im Gebäudereiniger-Handwerk mit Rahmentarifvertrag gelten bestimmte Kündigungsfristen, die sich nach der Betriebszugehörigkeit und der Betriebsgröße... [mehr]
Für Angestellte in der gewerblichen Gebäudereinigung gelten die Kündigungsfristen gemäß dem jeweils gültigen Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwer... [mehr]
Bei einer Einstellung am 21.11.2018 und einer Eigenkündigung zum 30.11.2025 im Gebäudereinigungshandwerk gilt der Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Geb&a... [mehr]
Ja, ein Betriebsrat darf Betriebsvereinbarungen auch ohne einen gültigen Tarifvertrag abschließen. Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat un... [mehr]
Im Tarifvertrag der Gebäudereinigung (und vergleichbaren Branchen) gilt grundsätzlich: Wenn du einen Teilzeitvertrag mit 15 Wochenstunden hast, bleibt diese vertraglich vereinbarte Arbeitsze... [mehr]
Im Tarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk in Deutschland gibt es grundsätzlich keine unterschiedlichen prozentualen Gehälter für Teilzeit- oder Vollzeitkräfte. Der... [mehr]
Die prozentuale Berechnung des Urlaubsgeldes wird häufig als **"prozentuale Urlaubsvergütung"** oder **"prozentuales Urlaubsgeld"** bezeichnet. Manchmal spricht man auch... [mehr]