Darf ein Betriebsrat Betriebsvereinbarungen ohne Tarifvertrag abschließen?

Antwort

Ja, ein Betriebsrat darf Betriebsvereinbarungen auch ohne einen gültigen Tarifvertrag abschließen. Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat und regeln betriebliche Angelegenheiten (§ 77 Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG). Sie sind unabhängig von einem Tarifvertrag möglich, solange die Regelungen nicht gegen geltende Gesetze oder bestehende Tarifverträge verstoßen. Wichtig ist dabei: - Gibt es einen Tarifvertrag, dürfen Betriebsvereinbarungen keine Angelegenheiten regeln, die bereits abschließend im Tarifvertrag geregelt sind (Tarifsperre, § 77 Abs. 3 BetrVG). - Gibt es keinen Tarifvertrag oder regelt der Tarifvertrag bestimmte Themen nicht, kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen zu diesen Themen abschließen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Betriebsverfassung/betriebsvereinbarungen.html).

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