Der Betriebsrat hat in Deutschland eine Vielzahl von Rechten, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind. Zu den wichtigsten Rechten gehören: **1. Informationsrecht:** Der Arbeitg... [mehr]
Arbeitszeiterhöhungen müssen vom Betriebsrat nicht „genehmigt“ werden, aber der Betriebsrat hat bei bestimmten Änderungen der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das bedeutet: **Mitbestimmungspflichtig sind insbesondere:** - Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage (z. B. Einführung von Samstagsarbeit) - Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit (z. B. Änderung der Schichtzeiten) - Einführung von Überstunden oder Mehrarbeit, wenn sie regelmäßig oder dauerhaft angeordnet werden **Nicht mitbestimmungspflichtig ist:** - Die bloße Dauer der Arbeitszeit, wenn sie sich aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergibt (z. B. Erhöhung der Wochenarbeitszeit durch Änderung des Arbeitsvertrags, sofern kein kollektiver Bezug besteht) **Fazit:** Möchte der Arbeitgeber die Arbeitszeit einzelner oder aller Arbeitnehmer erhöhen und betrifft dies die Verteilung, Lage oder den Umfang der Arbeitszeit im Betrieb, muss der Betriebsrat beteiligt werden. Ohne Zustimmung des Betriebsrats sind solche Änderungen in der Regel nicht wirksam. **Weitere Informationen:** - [§ 87 BetrVG – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html) - [Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.07.2009 – 1 ABR 16/08](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-16-08/) Im Zweifel sollte immer eine rechtliche Beratung eingeholt werden, da die genaue Ausgestaltung im Einzelfall unterschiedlich sein kann.
Der Betriebsrat hat in Deutschland eine Vielzahl von Rechten, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind. Zu den wichtigsten Rechten gehören: **1. Informationsrecht:** Der Arbeitg... [mehr]
Nach deutschem Arbeitsrecht, insbesondere dem **Arbeitszeitgesetz (ArbZG)**, ist es grundsätzlich nicht erlaubt, 17 Tage am Stück ohne einen freien Tag zu arbeiten. **Wichtige Regelungen:**... [mehr]
Nein, zehn Stunden Arbeit am Stück ohne Pause sind für Pflegende, die alleine im Nachtdienst arbeiten, in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gi... [mehr]
In Deutschland gibt es grundsätzlich kein generelles Anrecht auf eine 40-Stunden-Woche. Die Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Vereinbarungen geregelt. Das A... [mehr]
Der Überstundenabbau durch verkürzte Arbeitstage ist grundsätzlich möglich, muss aber bestimmte Regelungen und Voraussetzungen erfüllen. Hier die wichtigsten Punkte: 1. **Ges... [mehr]
Ja, als Mitarbeiter einer niederländischen B.V. (Besloten Vennootschap) darfst du grundsätzlich einen Betriebsrat (niederländisch: "ondernemingsraad") gründen, sofern bes... [mehr]
Die gesetzlichen Regelungen zur Schriftform bei der Zustimmung oder Ablehnung von Betriebsratsanhörungen sowie zu qualifizierten elektronischen Signaturen finden sich im Wesentlichen im Betriebsv... [mehr]
Wenn du bei einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage hast, rechnest du den Urlaubsanspruch für eine 4-Tage-Woche wie folgt um: **Formel:** Urlaubstage bei 4-Tage-Woche = (Urlaubstage bei 5-Tage-Woche... [mehr]
Hier ist ein Mustertext für ein Einschreiben an den Betriebsrat mit der Bitte um Zusendung des aktuellen Haustarifvertrags mit Unterschriften der Vertragsparteien: --- **Absender:** [Dein Nam... [mehr]
Nein, das ist so nicht erlaubt. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden. Diese... [mehr]