Welche Regelungen gibt es zum Überstundenabbau durch verkürzte Arbeitstage?

Antwort

Der Überstundenabbau durch verkürzte Arbeitstage ist grundsätzlich möglich, muss aber bestimmte Regelungen und Voraussetzungen erfüllen. Hier die wichtigsten Punkte: 1. **Gesetzliche Grundlage**: Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keine explizite gesetzliche Regelung, wie Überstunden abgebaut werden müssen. Es gilt jedoch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten regelt: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/ 2. **Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag**: Oft regeln Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge, wie Überstunden abgebaut werden. Hier kann auch festgelegt sein, dass Überstunden durch Freizeit (Freizeitausgleich) abgebaut werden dürfen – und ob dies durch ganze freie Tage oder auch durch verkürzte Arbeitstage geschehen kann. 3. **Absprache mit dem Arbeitgeber**: Der Abbau von Überstunden durch kürzere Arbeitstage muss in der Regel mit dem Arbeitgeber abgesprochen und von diesem genehmigt werden. Einseitig kann der Arbeitnehmer dies meist nicht bestimmen. 4. **Dokumentation**: Es ist wichtig, den Überstundenabbau zu dokumentieren, damit beide Seiten nachvollziehen können, wie viele Überstunden noch bestehen. 5. **Betriebliche Praxis**: In vielen Unternehmen ist es üblich, Überstunden durch ganze freie Tage oder durch das frühere Verlassen des Arbeitsplatzes (verkürzte Arbeitstage) abzubauen. Die konkrete Ausgestaltung hängt von den betrieblichen Abläufen und Vereinbarungen ab. **Fazit:** Überstunden können grundsätzlich auch durch kürzere Arbeitstage abgebaut werden, sofern dies mit dem Arbeitgeber abgestimmt ist und keine anderslautenden Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung bestehen. Eine rechtzeitige Absprache und Dokumentation sind empfehlenswert. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [DGB Rechtsschutz GmbH](https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitszeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitszeit/ueberstunden-und-freizeitausgleich/details/anzeige/) oder beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitszeit/arbeitszeit.html).

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