Habe ich Anspruch auf sofortige Korrektur, wenn der Arbeitgeber zu wenig Gehalt zahlt?

Antwort

Ja, du hast grundsätzlich Anspruch darauf, dass dir zu wenig gezahltes Gehalt vom Arbeitgeber nachgezahlt wird. Das Gehalt ist eine Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag (§ 611a BGB). Wird zu wenig gezahlt, befindet sich der Arbeitgeber mit dem Differenzbetrag im Verzug. Du kannst die Nachzahlung des fehlenden Betrags verlangen. Eine sofortige Korrektur ist zwar rechtlich geboten, in der Praxis kann es aber je nach Lohnabrechnungsprozess ein paar Tage dauern, bis die Nachzahlung erfolgt. Du solltest deinen Arbeitgeber schriftlich auf die fehlerhafte Zahlung hinweisen und um umgehende Korrektur bitten. Wichtig: Prüfe, ob im Arbeits- oder Tarifvertrag Ausschlussfristen geregelt sind. Oft müssen Ansprüche innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. Weitere Informationen findest du z.B. bei [DGB Rechtsschutz](https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/themen/beitrag/ansicht/arbeitsvertrag/zu-wenig-gehalt-was-tun/details/anzeige/).

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