Du musst dich grundsätzlich immer bei der zuständigen Stelle krankmelden – das ist in der Regel deine direkte Führungskraft oder die Personalabteilung, je nach Vorgabe deines Arbe... [mehr]
Ja, wenn dein Arbeitgeber ausdrücklich verlangt, dass du dich im Krankheitsfall telefonisch krankmeldest, bist du grundsätzlich verpflichtet, dieser Anweisung nachzukommen. Das ergibt sich aus dem sogenannten Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 Gewerbeordnung). Der Arbeitgeber kann im Rahmen des Zumutbaren festlegen, auf welchem Weg die Krankmeldung zu erfolgen hat – zum Beispiel telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Tool. Wenn in deinem Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einer internen Richtlinie festgelegt ist, dass die Krankmeldung telefonisch zu erfolgen hat, solltest du dich daran halten. Andernfalls riskierst du eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn dir eine telefonische Meldung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist (z. B. bei einem Krankenhausaufenthalt). In solchen Fällen solltest du, wenn möglich, eine andere Person bitten, die Krankmeldung für dich zu übernehmen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin](https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A46.pdf?__blob=publicationFile&v=7) oder beim [Deutschen Gewerkschaftsbund](https://www.dgb.de/ratgeber/arbeitsrecht/krankheit/++co++b6e2e2e2-2b2b-11e3-8e2e-52540023ef1a).
Du musst dich grundsätzlich immer bei der zuständigen Stelle krankmelden – das ist in der Regel deine direkte Führungskraft oder die Personalabteilung, je nach Vorgabe deines Arbe... [mehr]
Nein, die Arbeitgeberin erhält in der Regel nicht automatisch den vollen Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Adresse der Kinder von Mitarbeitenden, nur w... [mehr]
Ob und welche Daten einer Arbeitgeberin über die Kinder von Mitarbeitenden vorliegen, hängt vom jeweiligen Zweck und den gesetzlichen Vorgaben ab. **Kindergeld** wird in Deutschland grunds&... [mehr]
Ja, ein Arbeitgeber kann einem Mitarbeiter kündigen, wenn kein Arbeit mehr für ihn vorhanden ist. In Deutschland spricht man in diesem Fall von einer betriebsbedingten Kündigung. Daf&uu... [mehr]
Ein Arbeitgeber kann die Durchführung von Betriebsratswahlen nicht rechtmäßig verhindern. Das Recht, einen Betriebsrat zu wählen, ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregel... [mehr]
Ja, in Deutschland bist du verpflichtet, deinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen, wenn du länger als drei Kalendertage krank bist. Das bedeutet, spätest... [mehr]
Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber dir keine Lohnabrechnungen schickt, hast du verschiedene Möglichkeiten, um an deine Unterlagen zu kommen: 1. **Schriftliche Aufforderung:** Schreibe deinem Ex-... [mehr]
Ja, du hast grundsätzlich Anspruch darauf, dass dir zu wenig gezahltes Gehalt vom Arbeitgeber nachgezahlt wird. Das Gehalt ist eine Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag (... [mehr]
Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) muss in Deutschland spätestens am vierten Kalendertag der Erkrankung beim Arbeitgeber eingereicht werden. Das bedeutet: Wenn du zum Be... [mehr]
Wenn dein alter Arbeitgeber dich nicht lässt, kommt es darauf an, in welcher Situation du dich befindest: 1. **Kündigung durch dich selbst:** Wenn du selbst gekündigt hast und die K&... [mehr]