Kann ich einen 68-jährigen Minijobber, der andauernd krank ist, kündigen?

Antwort

Eine Kündigung eines Minijobbers ist grundsätzlich möglich, allerdings müssen dabei bestimmte rechtliche Vorgaben beachtet werden: 1. **Kündigungsschutzgesetz (KSchG):** Das KSchG gilt in der Regel erst ab mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten. Bei 5 Angestellten und einem Minijobber greift das KSchG vermutlich nicht, sodass eine Kündigung grundsätzlich leichter möglich ist. Dennoch gilt auch für Kleinbetriebe ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme. 2. **Krankheit als Kündigungsgrund:** Eine Kündigung wegen Krankheit ist möglich, aber an Voraussetzungen gebunden. Es muss eine sogenannte „negative Gesundheitsprognose“ vorliegen, d.h. es ist nicht absehbar, dass der Mitarbeiter in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig wird. Außerdem muss die Krankheit zu erheblichen betrieblichen oder wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führen. 3. **Kündigungsfrist:** Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Minijobber in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. 4. **Sonderkündigungsschutz:** Prüfe, ob der Mitarbeiter besonderen Kündigungsschutz genießt (z.B. als Schwerbehinderter). Das wäre bei einem 68-Jährigen nur dann der Fall, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt und dies dem Arbeitgeber bekannt ist. 5. **Diskriminierungsverbot:** Eine Kündigung darf nicht allein wegen des Alters ausgesprochen werden, da dies gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen würde. **Empfehlung:** Vor Ausspruch einer Kündigung sollte eine rechtliche Beratung, z.B. durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, in Anspruch genommen werden, um Fehler zu vermeiden und das Risiko einer Kündigungsschutzklage zu minimieren. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de/DE/Arbeitgeber/Minijob-im-gewerblichen-Bereich/Beendigung-des-Minijobs/kuendigung_node.html). **Fazit:** Eine Kündigung ist grundsätzlich möglich, aber es müssen die genannten Punkte beachtet werden. Eine Kündigung allein wegen des Alters oder der Krankheit ist rechtlich problematisch. Die Umstände der Erkrankung und die betrieblichen Auswirkungen müssen sorgfältig geprüft werden.

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