Kann ich als Werkstudent zusätzlich einen Minijob annehmen?

Antwort

Ja, als Werkstudent kannst du grundsätzlich zusätzlich einen Minijob (450-Euro-Job bzw. seit 2022 520-Euro-Job) annehmen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Arbeitszeitgrenze:** Als Werkstudent darfst du während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten (Werkstudentenregelung). Die Stunden aus dem Minijob werden zu den Stunden aus deinem Werkstudentenjob addiert. Überschreitest du die 20-Stunden-Grenze regelmäßig, verlierst du den Werkstudentenstatus und musst voll in die Sozialversicherung einzahlen. 2. **Sozialversicherung:** Der Minijob bleibt in der Regel sozialversicherungsfrei (außer Rentenversicherung, von der du dich befreien lassen kannst). Dein Werkstudentenjob ist ebenfalls von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, solange du die 20-Stunden-Regel einhältst. 3. **Steuern:** Wenn du mehrere Jobs hast, wird einer als Hauptbeschäftigung (Steuerklasse 1) und der andere als Nebenbeschäftigung (Steuerklasse 6) geführt. Das kann zu höheren Steuerabzügen führen, die du aber ggf. über die Steuererklärung zurückbekommst. 4. **Verdienstgrenze:** Achte darauf, dass du mit beiden Jobs zusammen bestimmte Verdienstgrenzen nicht überschreitest, wenn du z.B. BAföG beziehst oder familienversichert bist. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de/) oder beim [Deutschen Studentenwerk](https://www.studentenwerke.de/). Fazit: Ja, es ist möglich, aber du musst die genannten Regeln beachten, um Nachteile zu vermeiden.

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