Ein Minijobber darf ausnahmsweise mehr arbeiten, wenn sogenannte **unvorhersehbare Ausnahmesituationen** eintreten. Das bedeutet, dass die monatliche Verdienstgrenze (derzeit 538 €) oder die Arbe... [mehr]
Ja, als Werkstudent kannst du grundsätzlich zusätzlich einen Minijob (450-Euro-Job bzw. seit 2022 520-Euro-Job) annehmen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Arbeitszeitgrenze:** Als Werkstudent darfst du während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten (Werkstudentenregelung). Die Stunden aus dem Minijob werden zu den Stunden aus deinem Werkstudentenjob addiert. Überschreitest du die 20-Stunden-Grenze regelmäßig, verlierst du den Werkstudentenstatus und musst voll in die Sozialversicherung einzahlen. 2. **Sozialversicherung:** Der Minijob bleibt in der Regel sozialversicherungsfrei (außer Rentenversicherung, von der du dich befreien lassen kannst). Dein Werkstudentenjob ist ebenfalls von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, solange du die 20-Stunden-Regel einhältst. 3. **Steuern:** Wenn du mehrere Jobs hast, wird einer als Hauptbeschäftigung (Steuerklasse 1) und der andere als Nebenbeschäftigung (Steuerklasse 6) geführt. Das kann zu höheren Steuerabzügen führen, die du aber ggf. über die Steuererklärung zurückbekommst. 4. **Verdienstgrenze:** Achte darauf, dass du mit beiden Jobs zusammen bestimmte Verdienstgrenzen nicht überschreitest, wenn du z.B. BAföG beziehst oder familienversichert bist. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de/) oder beim [Deutschen Studentenwerk](https://www.studentenwerke.de/). Fazit: Ja, es ist möglich, aber du musst die genannten Regeln beachten, um Nachteile zu vermeiden.
Ein Minijobber darf ausnahmsweise mehr arbeiten, wenn sogenannte **unvorhersehbare Ausnahmesituationen** eintreten. Das bedeutet, dass die monatliche Verdienstgrenze (derzeit 538 €) oder die Arbe... [mehr]
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens v... [mehr]
Eine Kündigung eines Minijobbers ist grundsätzlich möglich, allerdings müssen dabei bestimmte rechtliche Vorgaben beachtet werden: 1. **Kündigungsschutzgesetz (KSchG):** Das... [mehr]
Ja, rechtlich darfst du als Rentner weiterhin bei deiner Firma angestellt bleiben. Es gibt in Deutschland kein generelles Beschäftigungsverbot für Rentner. Nach Erreichen des gesetzlichen Re... [mehr]
Ein ruhendes Arbeitsverhältnis bedeutet, dass die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag – also insbesondere die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Zahlungspflicht des Arbeitgebers &nd... [mehr]
Ja, grundsätzlich ist es möglich, eine pauschale Vergütung von 200 EUR im Rahmen eines Minijobs zu erhalten, auch wenn du keine weiteren Tätigkeiten bei der Firma ausübst. Ein... [mehr]