Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt in Deutschland grundsätzlich nicht durch die Krankenkasse, sondern durch den Arbeitgeber. Wenn du als Arbeitnehmer krank wirst, zahlt dir dein Arbeit... [mehr]
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht und die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich gemeldet wird. **Berechnung des Lohns während Krankheit:** Der Minijobber erhält für bis zu sechs Wochen den Lohn, den er ohne Krankheit bekommen hätte („regelmäßiges Arbeitsentgelt“). Die Berechnung erfolgt auf Basis des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dazu zählen auch Zuschläge, die regelmäßig gezahlt werden. **Beispiel:** Hat ein Minijobber in den letzten 13 Wochen durchschnittlich 300 € pro Monat verdient, erhält er auch während der Krankheit diesen Betrag weiter, sofern er im Krankheitszeitraum regulär gearbeitet hätte. **Wichtig:** - Die Lohnfortzahlung gilt nur für die Tage, an denen der Minijobber laut Arbeitsplan oder üblicher Arbeitszeit gearbeitet hätte. - Nach sechs Wochen Krankheit endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dann kann ggf. Krankengeld über die Minijob-Zentrale beantragt werden. Weitere Informationen findest du auch bei der [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_arbeitgeber/06_entgeltfortzahlung/entgeltfortzahlung_node.html).
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt in Deutschland grundsätzlich nicht durch die Krankenkasse, sondern durch den Arbeitgeber. Wenn du als Arbeitnehmer krank wirst, zahlt dir dein Arbeit... [mehr]
Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die wichtigsten Regelungen dazu sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)... [mehr]
Die Lohnfortzahlung wegen Krankheit wird auf der Lohnabrechnung extra ausgewiesen, weil sie rechtlich und steuerlich eine besondere Bedeutung hat. Hier sind die wichtigsten Gründe: 1. **Transpar... [mehr]
Eine Kündigung eines Minijobbers ist grundsätzlich möglich, allerdings müssen dabei bestimmte rechtliche Vorgaben beachtet werden: 1. **Kündigungsschutzgesetz (KSchG):** Das... [mehr]
Ein Minijobber darf ausnahmsweise mehr arbeiten, wenn sogenannte **unvorhersehbare Ausnahmesituationen** eintreten. Das bedeutet, dass die monatliche Verdienstgrenze (derzeit 538 €) oder die Arbe... [mehr]
In Deutschland hast du grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheit und pro Jahr (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz &... [mehr]
Ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub hat, hängt vom jeweiligen Bundesland ab, da Bildungsurlaub in Deutschland Ländersache ist. In fast allen Bundesländern gibt es ein Bildun... [mehr]
Ja, als Werkstudent kannst du grundsätzlich zusätzlich einen Minijob (450-Euro-Job bzw. seit 2022 520-Euro-Job) annehmen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Arbei... [mehr]
Eine Kündigung wegen Krankheit ist im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Es handelt sich dabei um eine sogenannte personenbedingte K... [mehr]
Ja, in Österreich werden Wochenendtage (Samstag und Sonntag) bei einer Krankmeldung grundsätzlich mitgezählt. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach Kalendertagen, n... [mehr]