Muss ein Minijobber im Krankheitsfall bezahlt werden und wie wird der Lohn berechnet?

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Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht und die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich gemeldet wird. **Berechnung des Lohns während Krankheit:** Der Minijobber erhält für bis zu sechs Wochen den Lohn, den er ohne Krankheit bekommen hätte („regelmäßiges Arbeitsentgelt“). Die Berechnung erfolgt auf Basis des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dazu zählen auch Zuschläge, die regelmäßig gezahlt werden. **Beispiel:** Hat ein Minijobber in den letzten 13 Wochen durchschnittlich 300 € pro Monat verdient, erhält er auch während der Krankheit diesen Betrag weiter, sofern er im Krankheitszeitraum regulär gearbeitet hätte. **Wichtig:** - Die Lohnfortzahlung gilt nur für die Tage, an denen der Minijobber laut Arbeitsplan oder üblicher Arbeitszeit gearbeitet hätte. - Nach sechs Wochen Krankheit endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dann kann ggf. Krankengeld über die Minijob-Zentrale beantragt werden. Weitere Informationen findest du auch bei der [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_arbeitgeber/06_entgeltfortzahlung/entgeltfortzahlung_node.html).

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