Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt in Deutschland grundsätzlich nicht durch die Krankenkasse, sondern durch den Arbeitgeber. Wenn du als Arbeitnehmer krank wirst, zahlt dir dein Arbeit... [mehr]
Die Lohnfortzahlung wegen Krankheit wird auf der Lohnabrechnung extra ausgewiesen, weil sie rechtlich und steuerlich eine besondere Bedeutung hat. Hier sind die wichtigsten Gründe: 1. **Transparenz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:** Es soll klar ersichtlich sein, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe der Lohn trotz Arbeitsunfähigkeit gezahlt wurde. 2. **Unterscheidung verschiedener Entgeltarten:** Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich geregelt (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG) und unterscheidet sich von regulärem Arbeitslohn, Urlaubsgeld oder anderen Entgeltarten. 3. **Abrechnung mit Krankenkassen:** Nach sechs Wochen zahlt nicht mehr der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse das Krankengeld. Die genaue Ausweisung erleichtert die Abrechnung und Nachverfolgung dieser Fristen. 4. **Sozialversicherungsrechtliche Gründe:** Für die Berechnung von Beiträgen zur Sozialversicherung und für Meldungen an die Sozialversicherungsträger ist es wichtig, die Lohnfortzahlung gesondert auszuweisen. 5. **Steuerliche Behandlung:** Auch für das Finanzamt ist die Unterscheidung relevant, da bestimmte Lohnbestandteile unterschiedlich behandelt werden können. Durch die separate Ausweisung wird also sichergestellt, dass alle Beteiligten (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Krankenkasse, Finanzamt) die relevanten Informationen korrekt nachvollziehen und verarbeiten können.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt in Deutschland grundsätzlich nicht durch die Krankenkasse, sondern durch den Arbeitgeber. Wenn du als Arbeitnehmer krank wirst, zahlt dir dein Arbeit... [mehr]
Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die wichtigsten Regelungen dazu sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)... [mehr]
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens v... [mehr]
In Deutschland hast du grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheit und pro Jahr (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz &... [mehr]
Ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub hat, hängt vom jeweiligen Bundesland ab, da Bildungsurlaub in Deutschland Ländersache ist. In fast allen Bundesländern gibt es ein Bildun... [mehr]
Eine Kündigung wegen Krankheit ist im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Es handelt sich dabei um eine sogenannte personenbedingte K... [mehr]
Eine Kündigung eines Minijobbers ist grundsätzlich möglich, allerdings müssen dabei bestimmte rechtliche Vorgaben beachtet werden: 1. **Kündigungsschutzgesetz (KSchG):** Das... [mehr]
Ja, in Österreich werden Wochenendtage (Samstag und Sonntag) bei einer Krankmeldung grundsätzlich mitgezählt. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach Kalendertagen, n... [mehr]
Ja, in Belgien zählen bei einer Krankmeldung die Wochenendtage grundsätzlich mit. Das bedeutet, dass die Krankheitsdauer in Kalendertagen berechnet wird, nicht nur in Arbeitstagen. Wenn du a... [mehr]
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung im deutschen Arbeitsrecht. Sie kann ausgesprochen werden, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit seine a... [mehr]