Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die wichtigsten Regelungen dazu sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)... [mehr]
Ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub hat, hängt vom jeweiligen Bundesland ab, da Bildungsurlaub in Deutschland Ländersache ist. In fast allen Bundesländern gibt es ein Bildungsurlaubsgesetz (z. B. das Berliner Bildungsurlaubsgesetz oder das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz). Bayern und Sachsen haben kein entsprechendes Gesetz. **Anspruch auf Bildungsurlaub:** - In der Regel haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr (in manchen Bundesländern auch anders geregelt). - Der Anspruch gilt meist für Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitkräfte haben anteiligen Anspruch. **Bezahlung während des Bildungsurlaubs:** - Während des Bildungsurlaubs wird der Lohn vom Arbeitgeber fortgezahlt (§ 2 Abs. 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz, § 3 Abs. 1 Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz u. a.). - Die Kosten für die eigentliche Schulung (Kursgebühren, Fahrtkosten, Unterkunft) muss der Arbeitnehmer in der Regel selbst tragen, es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt diese freiwillig. **Wichtige Paragraphen/Beispiele:** - **Berlin:** [Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG BE)](https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-BiUrlGBErahmen) - § 2 Anspruch auf Bildungsurlaub - § 4 Fortzahlung des Arbeitsentgelts - **Niedersachsen:** [Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG)](https://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1b2/page/bsvorisprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BiUrlGNDrahmen&documentnumber=1&numberofresults=1&doctyp=gesetz&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#focuspoint) - § 1 Anspruch auf Bildungsurlaub - § 3 Fortzahlung des Arbeitsentgelts **Zusammengefasst:** - Anspruch auf Bildungsurlaub besteht in fast allen Bundesländern. - Während des Bildungsurlaubs wird der Lohn fortgezahlt. - Die Kosten für die Schulung selbst trägt in der Regel der Arbeitnehmer. Für genaue Informationen solltest du das Bildungsurlaubsgesetz deines Bundeslandes prüfen.
Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die wichtigsten Regelungen dazu sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)... [mehr]
Während einer Krankschreibung ist es grundsätzlich nicht möglich, Bildungsurlaub zu nehmen. Eine Krankschreibung bescheinigt, dass du arbeitsunfähig bist und dich erholen sollst. W... [mehr]
In Hamburg haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf **fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr**. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Anspruch entsprechend der Arbeitszei... [mehr]
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in Deutschland beträgt gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum En... [mehr]
Wenn du eine Diensterfindungsmeldung unterschreibst, ergeben sich für dich als Arbeitnehmer mehrere Vorteile: 1. **Rechtssicherheit:** Durch die Meldung erfüllst du deine gesetzliche Pflich... [mehr]
In Deutschland beträgt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall grundsätzlich 100 % des regelmäßigen Nettogehalts. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Krankheits... [mehr]
Nach deutschem Arbeitsrecht (§ 629 BGB) hat ein Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist Anspruch auf bezahlte Freistellung für eine „angemessene Zeit“, um eine neue Ar... [mehr]
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt in Deutschland grundsätzlich nicht durch die Krankenkasse, sondern durch den Arbeitgeber. Wenn du als Arbeitnehmer krank wirst, zahlt dir dein Arbeit... [mehr]
Die gesetzliche Kündigungsfrist für gewerbliche Arbeitnehmer in Deutschland richtet sich nach § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt g... [mehr]
In Deutschland hast du grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheit und pro Jahr (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz &... [mehr]