Kann eine ausgehandelte Pauschale von 200 EUR als Minijob ohne weitere Tätigkeiten bei der Firma gezahlt werden?

Antwort

Ja, grundsätzlich ist es möglich, eine pauschale Vergütung von 200 EUR im Rahmen eines Minijobs zu erhalten, auch wenn du keine weiteren Tätigkeiten bei der Firma ausübst. Ein Minijob liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt 538 EUR (Stand: 2024) nicht übersteigt. Die Art und der Umfang der Tätigkeit können individuell vereinbart werden, solange ein Arbeitsverhältnis mit klarer Tätigkeit und Vergütung besteht. Wichtig ist, dass ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, in dem die Tätigkeit, die Vergütung (hier die Pauschale von 200 EUR) und die weiteren Rahmenbedingungen geregelt sind. Auch bei nur gelegentlichen oder einmaligen Tätigkeiten kann ein Minijob vorliegen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Firma muss dich bei der Minijob-Zentrale anmelden und die pauschalen Abgaben abführen. Für dich fallen in der Regel keine Steuern oder Sozialabgaben an, sofern du keine weiteren Minijobs hast und die Verdienstgrenze nicht überschreitest. Weitere Informationen findest du bei der [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_minijob_arbeitnehmer/01_was_ist_ein_minijob/node.html).

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