Kann ich während der Probezeit meines Minijobs kündigen, ohne Sanktionen beim Arbeitslosengeld 2 zu riskieren?

Antwort

Ja, du kannst während der Probezeit deinen Minijob kündigen, ohne dass dies zu Sanktionen beim Arbeitslosengeld II führt. Es ist jedoch wichtig, dass du die Kündigung ordnungsgemäß und fristgerecht einreichst. Informiere auch dein zuständiges Jobcenter über die Kündigung, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

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