Wenn der Geschäftsführer einer GmbH zurücktritt und kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Gesellschaft zunächst führungslos. Das hat mehrere rechtliche u...
Stirbt einer von zwei Gesellschaftern einer GmbH und es gibt keine Erben, fällt der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen grundsätzlich an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundesland (sogenannte Fiskalerbschaft, § 1936 BGB). Der Staat tritt dann als Gesellschafter in die GmbH ein. Allerdings kann der Gesellschaftsvertrag der GmbH hiervon abweichende Regelungen enthalten, zum Beispiel eine Einziehung (Einziehungsklausel) oder Abtretung des Anteils an den verbleibenden Gesellschafter oder die Gesellschaft selbst. Fehlt eine solche Regelung, wird der Staat Gesellschafter. Der verbleibende Gesellschafter kann dann versuchen, den Anteil vom Staat zu erwerben oder eine Einziehung zu veranlassen, sofern dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Weitere Informationen: - [§ 1936 BGB – Fiskalerbschaft](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1936.html) - [GmbH-Gesellschaftsvertrag und Erbfall](https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/gmbh-gesellschafterwechsel-im-erbfall_idesk_PI17574_HI10738160.html)
Wenn der Geschäftsführer einer GmbH zurücktritt und kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Gesellschaft zunächst führungslos. Das hat mehrere rechtliche u...
Das Gründungskapital einer GmbH muss auf ein Geschäftskonto (Firmenkonto) der GmbH bei einer Bank eingezahlt werden. Dieses Konto wird in der Regel nach der notariellen Beurkundung des Gesel...
Die Schenkung eines Hauses von der Mutter an eines von vier Kindern hat im Erbfall mehrere rechtliche Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf das Erbrecht und den Pflichtteil: **1. Pflichtteilserg...
Die **Testierfähigkeit** im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Sie ist...
Grundsätzlich müssen beim Verkauf von GmbH-Anteilen alle Vereinbarungen, die die Übertragung der Anteile betreffen, notariell beurkundet werden (§ 15 Abs. 3 GmbHG). Das bedeutet: S...
Wenn beide Ehepartner bei der Eheschließung kein Vermögen besitzen („unvermögend“ sind), ist für die Verteilung des Vermögens beim Tod eines Ehepartners entscheid...
Bei gesetzlicher Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehepartner während der Ehe vollständig getrennt. Im Todesfall eines Ehepartners wird das Vermögen des Verstorbenen nach...
Der Text für die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen (Abtretung) muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, insbesondere die notarielle Beurkundung (§ 15 GmbHG). Ein...
Ja, für eine GmbH kann grundsätzlich auch eine Privatadresse als Geschäftsanschrift im Handelsregister eingetragen werden. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass die Geschäf...
Eine objektive Liste der „besten und kostengünstigsten“ Anwälte für Erbrecht in Zürich gibt es nicht, da die Bewertung von „besten“ subjektiv ist und die Ko...