Ist ein Geschäftsführer einer GmbH eine natürliche oder juristische Person?

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Ein Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel eine natürliche Person. Das bedeutet, es handelt sich um einen Menschen mit Rechten und Pflichten. In Ausnahmefällen kann auch eine juristische Person (z. B. eine andere GmbH) zum Geschäftsführer bestellt werden, allerdings muss dann eine natürliche Person als Vertreter der juristischen Person benannt werden (§ 6 GmbHG). In der Praxis sind Geschäftsführer fast immer natürliche Personen.

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