Zivilrechtliche Haftungsansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, können grundsätzlich so lange geltend gemacht werden, wie sie nicht verjährt sind. Die regelmä&szl... [mehr]
Bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) haften grundsätzlich nicht die Gesellschafter oder Geschäftsführer persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sondern die GmbH selbst mit ihrem Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). **Zivilrechtliche Haftungsansprüche (Schadenersatz) gegen verantwortliche Personen** können aber in bestimmten Fällen dennoch entstehen, insbesondere: 1. **Geschäftsführerhaftung (§ 43 GmbHG):** Geschäftsführer haften der Gesellschaft gegenüber für Schäden, die sie durch eine Verletzung ihrer Pflichten verursachen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die GmbH Schadenersatz vom Geschäftsführer verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden. 2. **Außenhaftung:** In Ausnahmefällen haften Geschäftsführer auch gegenüber Dritten, z.B. bei Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Steuerhinterziehung oder bei deliktischem Verhalten (§ 823 BGB). Auch hier richtet sich die Höhe des Schadenersatzes nach dem entstandenen Schaden. 3. **Durchgriffshaftung:** In seltenen Fällen kann auch auf die Gesellschafter durchgegriffen werden, z.B. bei existenzvernichtendem Eingriff oder bei Missbrauch der Rechtsform. **Fazit zur Höhe:** Es gibt keine pauschale Höchstgrenze für Schadenersatzansprüche gegen verantwortliche Personen einer GmbH. Die Höhe richtet sich immer nach dem tatsächlich entstandenen Schaden, der ersetzt werden muss. Theoretisch kann dies bis zur Höhe des gesamten Schadens gehen, der durch das pflichtwidrige Verhalten verursacht wurde. Weitere Informationen findest du z.B. bei [IHK München: Haftung des GmbH-Geschäftsführers](https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Gesellschaftsrecht/Haftung-des-GmbH-Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrers/).
Zivilrechtliche Haftungsansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, können grundsätzlich so lange geltend gemacht werden, wie sie nicht verjährt sind. Die regelmä&szl... [mehr]
Die Haftungsregelungen bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und einem e.K. (eingetragenen Kaufmann) unterscheiden sich grundlegend: 1. **GmbH**: - Die Haftung ist auf das G... [mehr]
Bei einem Wasserschaden, der durch einen Handwerker verursacht wurde, greifen verschiedene gesetzliche Regelungen. Die wichtigsten Paragrafen dazu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): *... [mehr]
Wenn während der Beurkundung eines Kaufvertrags (z. B. beim Immobilienkauf) entschieden wird, dass statt der ursprünglich vorgesehenen Partei eine andere GmbH als Käufer auftritt, hat d... [mehr]
In der Schweiz ist die Konkursverschleppung bei einer GmbH strafbar. Die rechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere im **Obligationenrecht (OR)** und im **Strafgesetzbuch (StGB)**. **Rechtliche... [mehr]
Die Abkürzung „GmbH i.g.“ steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung“. Das bedeutet, dass sich die GmbH noch im Gründungsprozess befi... [mehr]
Ja, in Deutschland gibt es die Rechtsform „GmbH in Gründung“ (abgekürzt: „GmbH i. G.“). Sie bezeichnet die Phase zwischen dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags (not... [mehr]
Ja, für den Inhalt einer Pressemeldung kannst du grundsätzlich haftbar gemacht werden. Die Haftung hängt davon ab, ob durch die Pressemeldung Rechte Dritter verletzt werden, zum Beispie... [mehr]
Wenn ein Gesellschafter einer GmbH ein Darlehen gewährt hat und die GmbH dann in eine andere GmbH eingebracht wird, hängt der Umgang mit dem Darlehen von verschiedenen Faktoren ab, insbesond... [mehr]
Haftungsregelungen sind wichtig, weil sie rechtliche Klarheit schaffen, Verantwortlichkeiten festlegen und den Schutz von Personen und Vermögenswerten. Sie helfen, Risiken zu minimieren und Konfl... [mehr]