Ist der anteilige Nennwert bei einer Genossenschaft mit dem anteiligen Stammkapital einer GmbH vergleichbar?

Antwort

Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeiten:** - Beide repräsentieren einen Anteil am Eigenkapital der jeweiligen Gesellschaftsform. - Sie bestimmen die Beteiligung des Mitglieds (Genossenschaft) bzw. Gesellschafters (GmbH) am Unternehmen. - Sie sind Grundlage für Stimmrechte und Gewinnbeteiligung (je nach Satzung/Gesellschaftsvertrag). **Unterschiede:** - Bei der **GmbH** ist das Stammkapital gesetzlich geregelt (mindestens 25.000 €), und jeder Gesellschafter hält einen bestimmten Anteil daran. Die Einlage ist fest und im Handelsregister eingetragen. - Bei der **Genossenschaft** gibt es kein festes Stammkapital, sondern Geschäftsanteile, deren Nennwert in der Satzung festgelegt wird. Die Summe der eingezahlten Geschäftsanteile bildet das Eigenkapital, das sich durch Ein- und Austritte von Mitgliedern flexibel verändern kann. **Fazit:** Der anteilige Nennwert eines Genossenschaftsanteils ist in seiner Funktion dem Anteil am Stammkapital einer GmbH ähnlich, aber nicht völlig gleichzusetzen, da die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Flexibilität der Kapitalstruktur unterschiedlich sind. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Handelskammer Hamburg – Unterschiede GmbH und Genossenschaft](https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/gesellschaftsrecht/gesellschaftsformen/gmbh-genossenschaft-1175272).

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