Ja, für eine GmbH kann grundsätzlich auch eine Privatadresse als Geschäftsanschrift im Handelsregister eingetragen werden. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass die Geschäf... [mehr]
Der Text für die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen (Abtretung) muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, insbesondere die notarielle Beurkundung (§ 15 GmbHG). Ein typischer Mustertext für eine Abtretungserklärung könnte wie folgt lauten: --- **Abtretungsvertrag über GmbH-Geschäftsanteile** Zwischen Herrn/Frau [Name, Anschrift, Geburtsdatum] – nachfolgend „Veräußerer“ – und Herrn/Frau [Name, Anschrift, Geburtsdatum] – nachfolgend „Erwerber“ – wird folgender Vertrag geschlossen: 1. **Abtretung** Der Veräußerer tritt hiermit seinen Geschäftsanteil an der [Name der GmbH, Sitz, HRB-Nummer], im Nennbetrag von EUR [Betrag], laufende Nummer [Nummer laut Gesellschafterliste], an den Erwerber ab. Der Erwerber nimmt die Abtretung an. 2. **Kaufpreis** Der Kaufpreis für den Geschäftsanteil beträgt EUR [Betrag]. Die Zahlung erfolgt wie folgt: [Zahlungsmodalitäten]. 3. **Zustimmung der Gesellschaft** Die Abtretung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesellschaft gemäß § 15 Abs. 5 GmbHG. 4. **Sonstiges** [Weitere Vereinbarungen, z.B. Garantien, Freistellungen etc.] [Ort], [Datum] _________________________ Veräußerer _________________________ Erwerber --- **Hinweis:** Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen ist gemäß § 15 GmbHG nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet wird. Der oben stehende Text ist ein Muster und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für die konkrete Gestaltung und Durchführung ist die Hinzuziehung eines Notars zwingend erforderlich. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/) oder beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/).
Ja, für eine GmbH kann grundsätzlich auch eine Privatadresse als Geschäftsanschrift im Handelsregister eingetragen werden. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass die Geschäf... [mehr]
Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]