Wo muss das Gründungskapital einer GmbH eingezahlt werden?

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Das Gründungskapital einer GmbH muss auf ein Geschäftskonto (Firmenkonto) der GmbH bei einer Bank eingezahlt werden. Dieses Konto wird in der Regel nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags eröffnet. Die Einzahlung des Stammkapitals ist Voraussetzung für die Eintragung der GmbH ins Handelsregister. Die Bank stellt darüber eine Einzahlungsbestätigung aus, die dem Notar bzw. dem Handelsregister vorgelegt werden muss.