Derzeit gibt es für Brandenburg keine offiziell angekündigte Veröffentlichung einer komplett neuen Bauordnung. Die aktuell gültige Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) stammt vom 19... [mehr]
Das Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umwandlung von Unternehmen, einschließlich Genossenschaften. Für Genossenschaften bedeutet das Umwandlungsgesetz insbesondere Folgendes: 1. **Umwandlungsarten**: Das UmwG erlaubt Genossenschaften verschiedene Umwandlungsformen: - Verschmelzung (Fusion) mit anderen Genossenschaften oder Kapitalgesellschaften (§§ 2 ff. UmwG) - Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung) (§§ 123 ff. UmwG) - Formwechsel (z.B. Umwandlung in eine GmbH oder AG) (§§ 190 ff. UmwG) - Vermögensübertragung (§§ 174 ff. UmwG) 2. **Verfahren und Voraussetzungen**: - Es sind umfangreiche formale Anforderungen einzuhalten, z.B. die Erstellung eines Umwandlungsplans, Prüfungsberichte und die Information der Mitglieder. - Die Mitglieder der Genossenschaft müssen der Umwandlung in einer Generalversammlung mit qualifizierter Mehrheit zustimmen (§ 13 UmwG i.V.m. GenG). - Gläubigerschutz und Schutz der Mitgliederrechte sind durch besondere Vorschriften gewährleistet. 3. **Mitgliederrechte**: - Mitglieder haben bei bestimmten Umwandlungen (z.B. Formwechsel) ein Austrittsrecht. - Sie müssen über die geplante Umwandlung umfassend informiert werden. 4. **Registereintragung**: - Die Umwandlung wird erst mit der Eintragung im Genossenschaftsregister bzw. Handelsregister wirksam. 5. **Sonderregelungen**: - Für Genossenschaften gibt es im UmwG spezielle Vorschriften, z.B. zur Verschmelzung (§§ 99 ff. UmwG) und zum Formwechsel (§§ 214 ff. UmwG). **Fazit:** Das Umwandlungsgesetz ermöglicht Genossenschaften eine rechtssichere Umstrukturierung, etwa durch Fusion, Spaltung oder Formwechsel, und schützt dabei die Rechte von Mitgliedern und Gläubigern. Weitere Informationen findest du direkt im [Umwandlungsgesetz (UmwG)](https://www.gesetze-im-internet.de/umwg/).
Derzeit gibt es für Brandenburg keine offiziell angekündigte Veröffentlichung einer komplett neuen Bauordnung. Die aktuell gültige Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) stammt vom 19... [mehr]
In Deutschland findest du den Begriff „Nothelfer“ im Strafgesetzbuch (StGB), genauer gesagt in § 34 StGB („Rechtfertigender Notstand“). Dort wird der Nothelfer als eine Pe... [mehr]
Zuhören an sich ist grundsätzlich nicht strafbar. Strafbar kann es jedoch werden, wenn das Zuhören mit bestimmten Handlungen verbunden ist, die gegen das Gesetz verstoßen. Im deut... [mehr]
Eine Ersatzvormaßnahme ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungsrecht, insbesondere im Polizei- und Ordnungsrecht. Sie bezeichnet eine Maßnahme, die von der zuständigen Behör... [mehr]
Die Altgeräte-Rücknahme nach Gesetz bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung, alte Elektro- und Elektronikgeräte (sogenannte Altgeräte) umweltgerecht zu entsorgen und zur&uum... [mehr]
In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung, den eigenen Bruder oder die eigene Schwester zu pflegen Die sogenannte „Pflegeverpflichtung“ im engeren Sinne gil... [mehr]
Deine Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat. Sie wird in der Regel durch Geburt, Abstammung, Einbürgerung oder andere gesetzlich geregelte Verfa... [mehr]
Ja, die Polizei darf in bestimmten Situationen eine sogenannte Zwangsentkleidung durchführen. Dies ist jedoch nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt. In Deutschland regeln das Po... [mehr]
Ob du zuhause immer nackt bleiben möchtest, ist grundsätzlich deine persönliche Entscheidung, solange du dich dabei wohlfühlst und keine anderen Personen im Haushalt oder Nachbarn... [mehr]
In Deutschland ist Gotteslästerung im Sinne einer sogenannten "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" nach § 166 Strafgesetzbuch... [mehr]