Was bedeutet Altgeräte-Rücknahme gesetzlich?

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Die Altgeräte-Rücknahme nach Gesetz bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung, alte Elektro- und Elektronikgeräte (sogenannte Altgeräte) umweltgerecht zu entsorgen und zurückzunehmen. In Deutschland regelt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) diese Rücknahme. Das bedeutet konkret: - **Händler und Hersteller** müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen, wenn sie neue Geräte verkaufen (1:1-Rücknahme) oder bei größeren Verkaufsflächen auch unabhängig vom Neukauf (0:1-Rücknahme). - **Privatpersonen** können ihre alten Elektrogeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfen) oder bei teilnehmenden Händlern abgeben. - Ziel ist es, Schadstoffe fachgerecht zu entsorgen und wertvolle Rohstoffe zu recyceln. Weitere Informationen findest du beim [Umweltbundesamt](https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/abfallarten/elektroaltgeraete) oder auf der [offiziellen Seite zum ElektroG](https://www.elektrogesetz.de/).

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