Gilt die neue EU-Richtlinie zur Reparatur auch für vor dem 31. Juli gekaufte Altgeräte?

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**Ja – grundsätzlich auch für ältere, schon vorher gekaufte Geräte. Entscheidend ist nicht das Kaufdatum vor dem 31. Juli, sondern ob die Regeln in deinem Land schon gelten und ob das konkrete Gerät unter die Richtlinie fällt.** ([commission.europa.eu](https://commission.europa.eu/document/download/2d443b31-dc2a-4e54-a9ec-5fbb61c895e9_en?filename=2024_07_18_QA_Right2repair_FINAL.pdf)) ## Was der Stichtag wirklich bedeutet Der 31. Juli ist vor allem der Termin, bis zu dem die EU-Staaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen mussten bzw. müssen; angewendet werden die neuen Regeln laut EU-Kommission ab **27. September 2026**. Die Richtlinie selbst ist bereits am **30. Juli 2024** in Kraft getreten, wirkt für Verbraucher aber erst mit der nationalen Anwendung praktisch. ([commission.europa.eu](https://commission.europa.eu/law/law-topic/consumer-protection-law/consumer-contract-law/directive-repair-goods_en?prefLang=fr)) ## Gilt das auch für Altgeräte Ja. Die EU-Kommission stellt ausdrücklich klar, dass die neuen Rechte für die betroffenen Produkte **auch dann gelten, wenn sie vor dem Anwendungsdatum gekauft wurden**. Das ist der entscheidende Punkt für deine Frage. ([commission.europa.eu](https://commission.europa.eu/document/download/2d443b31-dc2a-4e54-a9ec-5fbb61c895e9_en?filename=2024_07_18_QA_Right2repair_FINAL.pdf)) Wichtig ist aber die Einschränkung: Die **Reparaturpflicht des Herstellers** gilt nur für Produkte, die überhaupt unter die Richtlinie fallen und **solange für diese Produkte nach EU-Recht Reparierbarkeitsanforderungen bestehen**. Es geht also nicht pauschal um jedes alte Elektrogerät. ([commission.europa.eu](https://commission.europa.eu/law/law-topic/consumer-protection-law/consumer-contract-law/directive-repair-goods_en?prefLang=fr)) ## Was das praktisch für dich bedeutet Wenn du ein Gerät **vor dem 31. Juli** gekauft hast, heißt das nicht automatisch, dass du leer ausgehst. Wenn das Gerät zu den erfassten Produktgruppen gehört – etwa typische reparierbare Haushalts- und Elektronikgeräte wie bestimmte Waschmaschinen, Staubsauger oder Smartphones – kannst du dich nach Geltung der nationalen Regeln grundsätzlich auf das neue Reparaturrecht berufen. ([europarl.europa.eu](https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240419IPR20590/recht-auf-reparatur-reparieren-einfacher-und-attraktiver-machen)) Der häufigste Irrtum ist: „Nur Käufe ab dem Stichtag sind erfasst.“ Genau das ist nach den EU-FAQ gerade **nicht** der Fall. Der echte Filter ist **Produktart + Zeitpunkt der Anwendung im jeweiligen Land**, nicht das ursprüngliche Kaufdatum. ([commission.europa.eu](https://commission.europa.eu/document/download/2d443b31-dc2a-4e54-a9ec-5fbb61c895e9_en?filename=2024_07_18_QA_Right2repair_FINAL.pdf)) ## Der wichtige Unterschied zur Gewährleistung Unabhängig davon gilt schon heute die gesetzliche Gewährleistung beim Kauf über Händler in der EU, in der Regel mindestens **zwei Jahre**. Das neue Reparaturrecht kommt **zusätzlich** dazu und betrifft vor allem die bessere Durchsetzbarkeit von Reparaturen auch nach dem Kauf. ([europa.eu](https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/shopping-consumer-rights/index_de.htm)) Kurz gesagt: **Ja, auch vor dem 31. Juli gekaufte Geräte können erfasst sein – aber nur, wenn die neuen Regeln bei dir bereits anwendbar sind und das konkrete Gerät zu den von der Richtlinie erfassten reparierbaren Produktgruppen gehört.** ([commission.europa.eu](https://commission.europa.eu/document/download/2d443b31-dc2a-4e54-a9ec-5fbb61c895e9_en?filename=2024_07_18_QA_Right2repair_FINAL.pdf))

Kategorie: Recht Tags: Reparatur EU Altgeräte

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