Besteht eine gesetzliche Pflegepflicht für den Bruder?
Antwort vomIn Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung, den eigenen Bruder oder die eigene Schwester zu pflegen Die sogenannte „Pflegeverpflichtung“ im engeren Sinne gilt nur für Ehegatten und in gewissem Umfang für Eltern und ihre Kinder (§ 1618a BGB – Eltern und Kinder sind zu Beistand und Rücksicht verpflichtet). Für Geschwister gibt es keine solche gesetzliche Pflicht. Allerdings kann es moralische oder familiäre Erwartungen geben, aber rechtlich bist du nicht verpflichtet, deinen Bruder zu pflegen. Sollte dein Bruder pflegebedürftig sein, hat er Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung und kann professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Gesundheit](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege.html).