Was ist eine Ersatzvormaßnahme?

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Eine Ersatzvormaßnahme ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungsrecht, insbesondere im Polizei- und Ordnungsrecht. Sie bezeichnet eine Maßnahme, die von der zuständigen Behörde (z. B. Polizei oder Ordnungsamt) anstelle des eigentlich verpflichteten Bürgers durchgeführt wird, wenn dieser einer behördlichen Anordnung (z. B. einer Verfügung oder Auflage) nicht nachkommt. Beispiel: Wenn jemand verpflichtet wird, seinen Müll zu beseitigen, dies aber nicht tut, kann die Behörde den Müll selbst entfernen (lassen). Die Kosten für diese Ersatzvornahme werden dem Pflichtigen anschließend in Rechnung gestellt. Wichtige Merkmale der Ersatzvormaßnahme: - Sie ist eine Form des unmittelbaren Zwangs, aber in der mildesten Form. - Sie wird nur durchgeführt, wenn der Betroffene seiner Pflicht nicht nachkommt. - Die Kosten trägt in der Regel der Pflichtige. Rechtsgrundlagen finden sich in den Polizeigesetzen der Länder oder im Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG). Weitere Informationen findest du z. B. hier: [https://de.wikipedia.org/wiki/Ersatzvornahme](https://de.wikipedia.org/wiki/Ersatzvornahme)

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