Welches deutsche Gesetz verpflichtet Männer zu einer Genehmigung für längere Auslandsaufenthalte?

Antwort vom

Ein allgemeines deutsches Gesetz, das **Männern** für längere Auslandsaufenthalte eine besondere **Genehmigungspflicht** auferlegt, gibt es **nicht**. Wahrscheinlich ist eine Verwechslung mit älteren **wehrrechtlichen** Regeln gemeint. Die frühere Wehrpflicht beruhte vor allem auf dem **Wehrpflichtgesetz**. Seit der **Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011** gibt es aber in der Praxis keine allgemeine Pflicht mehr, für einen längeren Auslandsaufenthalt als Mann eine staatliche Genehmigung einzuholen. Möglich sind nur **andere, geschlechtsunabhängige Sonderfälle**, etwa: - aufenthaltsrechtliche Vorgaben bei bestimmten ausländischen Staatsangehörigkeiten, - Meldepflichten, - Bewährungsauflagen, - laufende Strafverfahren, - beamten- oder soldatenrechtliche Vorschriften. Kurz: **Kein spezielles deutsches Gesetz verpflichtet Männer allgemein dazu, für längere Auslandsaufenthalte eine Genehmigung zu beantragen.**

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