Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht sich speziell auf die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Hier ein typisches Gliederungsmuster: --- **An das Landgericht [Ort]** **Kläger:** [Name, Anschrift, ggf. gesetzlicher Vertreter] **Beklagter:** [Name des Sachverständigen, Anschrift] **Streitwert:** [Angabe des Streitwerts] **Klage wegen Schadensersatzes gemäß § 839a BGB** **Sachverhalt:** - Darstellung des zugrunde liegenden Gerichtsverfahrens (Aktenzeichen, Gericht, Parteien) - Bestellung des Beklagten als gerichtlicher Sachverständiger - Beschreibung des erstellten Gutachtens und der darin enthaltenen Fehler - Darstellung, inwiefern das Gutachten grob fahrlässig oder vorsätzlich fehlerhaft war - Schilderung, wie das Gericht dem Gutachten gefolgt ist - Darstellung des daraus entstandenen Schadens für den Kläger **Rechtliche Würdigung:** - Anspruchsgrundlage: § 839a BGB - Ausführungen zur Pflichtverletzung des Sachverständigen (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) - Kausalität zwischen Gutachten, gerichtlicher Entscheidung und Schaden - Höhe und Berechnung des Schadens **Anträge:** 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger [Betrag] € nebst Zinsen in Höhe von [Prozentsatz] % seit [Datum] zu zahlen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. **Beweismittel:** - Gutachten des Beklagten - Urteil/Beschluss des Gerichts - ggf. Gegengutachten - Zeugen (z.B. Verfahrensbeteiligte) **Unterschrift** --- **Hinweise:** - Die Klage ist erst zulässig, wenn das Urteil, das auf dem fehlerhaften Gutachten beruht, rechtskräftig ist (§ 839a Abs. 2 BGB). - Die grobe Fahrlässigkeit oder der Vorsatz des Sachverständigen muss substantiiert dargelegt und bewiesen werden. - Es empfiehlt sich, die Klage von einem Rechtsanwalt prüfen und einreichen zu lassen. **Weiterführende Informationen:** - [§ 839a BGB – Haftung des gerichtlichen Sachverständigen](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839a.html) - [§ 253 ZPO – Klageschrift](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__253.html) Dieses Muster dient nur der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]