Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des Vereins. Das bedeutet: - **Persönliche Haftung:** Jedes Mitglied kann für die Schulden des Vereins in Anspruch genommen werden. - **Gesamtschuldnerisch:** Gläubiger können sich aussuchen, welches Mitglied sie für die gesamte Schuld oder einen Teil davon in Anspruch nehmen. Das in Anspruch genommene Mitglied kann sich dann bei den anderen Mitgliedern intern schadlos halten. Rechtsgrundlage ist § 54 BGB. Dort ist geregelt, dass für nicht eingetragene Vereine die Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsprechend gelten. Das bedeutet, dass die Mitglieder wie Gesellschafter einer GbR haften. **Wichtige Hinweise:** - Die Haftung kann durch eine entsprechende Satzung oder vertragliche Regelungen eingeschränkt werden, ist aber gegenüber Dritten (außer bei ausdrücklicher Vereinbarung) wirksam. - Bei einem eingetragenen Verein (e.V.) haftet in der Regel nur das Vereinsvermögen, nicht die Mitglieder persönlich. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Anwaltverein](https://anwaltverein.de/de/newsroom/faq/faq-vereinsrecht) oder bei [Wikipedia – Nicht eingetragener Verein](https://de.wikipedia.org/wiki/Nicht_eingetragener_Verein).
Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
Ein Verein wird in Deutschland beim zuständigen Vereinsregister eingetragen. Das Vereinsregister wird beim Amtsgericht (Registergericht) geführt, das für den Sitz des Vereins zustä... [mehr]
Der wichtigste Vorteil eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist die rechtliche Selbstständigkeit: Der Verein wird zu einer eigenen juristischen Person. Das bedeutet konkret: 1. **Haftungsbeschr&au... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]