Haftet ein Geschäftsführer einer GmbH mit seinem privaten Vermögen?

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Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, und für ihre Schulden haftet in der Regel nur das Gesellschaftsvermögen. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen der Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden kann, zum Beispiel: 1. **Pflichtverletzungen**: Wenn der Geschäftsführer gegen gesetzliche Pflichten oder die Satzung verstößt (z. B. bei Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung oder Verletzung von Sorgfaltspflichten), kann er persönlich in die Haftung genommen werden. 2. **Steuerschulden und Sozialversicherungsbeiträge**: Für nicht abgeführte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge kann der Geschäftsführer unter bestimmten Umständen persönlich haften. 3. **Bürgschaften**: Hat der Geschäftsführer privat für Verbindlichkeiten der GmbH gebürgt, haftet er mit seinem Privatvermögen. Im Normalfall bleibt das Privatvermögen des Geschäftsführers jedoch geschützt, solange er seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt.