Ist ein Geschäftsführer verkommen, wenn er Sozialabgaben unterschlägt und lügt?

Antwort

Das Verhalten eines Geschäftsführers, der Sozialabgaben unterschlägt und darüber lügt, wird rechtlich und moralisch als schwerwiegend verwerflich angesehen. Sozialabgaben sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dem Schutz der Arbeitnehmer. Ihre Unterschlagung ist in Deutschland eine Straftat (§ 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Das bewusste Lügen darüber verschärft die Situation zusätzlich, da es das Vertrauen in die Geschäftsführung und die Integrität des Unternehmens massiv untergräbt. Ob jemand als „verkommen“ gilt, ist eine moralische Bewertung und hängt vom individuellen Werteverständnis ab. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird „verkommen“ oft für Personen verwendet, die grundlegende ethische und gesellschaftliche Normen missachten. In diesem Fall könnte man also durchaus sagen, dass ein Geschäftsführer, der Sozialabgaben unterschlägt und darüber lügt, als verkommen angesehen werden kann. Rechtlich ist jedoch entscheidend, dass ein solches Verhalten strafbar ist und zu erheblichen Konsequenzen führen kann, wie Geld- oder Freiheitsstrafen sowie zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen.

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