Wer vertritt eine GmbH nach dem Drittelbeteiligungsgesetz gegenüber einem ausgeschiedenen Geschäftsführer?

Antwort vom

**Bei einer GmbH mit obligatorischem Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz vertritt grundsätzlich der Aufsichtsrat die Gesellschaft auch gegenüber einem ausgeschiedenen Geschäftsführer, wenn der Streit mit dessen früherer Geschäftsführertätigkeit zusammenhängt.** ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/geschaeftsfuehrung-einer-wohnungs-und-immobiliengesellschaft-52-vertretung-der-gesellschaft-gegenueber-ehemaligen-geschaeftsfuehrern-HI14679165.html)) ## Entscheidend ist nicht das „ausgeschieden“ Der häufige Denkfehler ist: Nach dem Ausscheiden sei wieder einfach die Geschäftsführung oder die Gesellschafterversammlung zuständig. Genau das ist in dieser Konstellation regelmäßig falsch. Der Zweck der Sonderzuständigkeit ist eine unbefangene Vertretung der GmbH in Auseinandersetzungen mit dem Geschäftsführer. Dieser Zweck besteht typischerweise auch nach dessen Ausscheiden fort. Deshalb wird die Zuständigkeit des Aufsichtsrats mehrheitlich auch auf ehemalige Geschäftsführer erstreckt. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/geschaeftsfuehrung-einer-wohnungs-und-immobiliengesellschaft-52-vertretung-der-gesellschaft-gegenueber-ehemaligen-geschaeftsfuehrern-HI14679165.html)) ## Rechtsgrundlage und praktische Folge Bei der GmbH liegt die Prozessvertretung gegen Geschäftsführer grundsätzlich bei den Gesellschaftern (§ 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbHG). Besteht aber ein Aufsichtsrat und ist ihm diese Vertretung zugewiesen, übernimmt er diese Funktion; bei der unter das Drittelbeteiligungsgesetz fallenden GmbH ist das regelmäßig der Fall. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/kommentar/bartl-ua-gmbh-recht-gmbhg-46-aufgabenkreis-der-ges-xi-vertretung-der-gesellschaft-in-prozessen-mit-dem-geschaeftsfuehrer-46-nr8-2alt-HI16853622.html)) Praktisch heißt das: Soll die GmbH Ansprüche gegen den früheren Geschäftsführer geltend machen oder sich gegen dessen Forderungen verteidigen, handelt nicht die laufende Geschäftsführung, sondern der Aufsichtsrat für die Gesellschaft. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/geschaeftsfuehrung-einer-wohnungs-und-immobiliengesellschaft-52-vertretung-der-gesellschaft-gegenueber-ehemaligen-geschaeftsfuehrern-HI14679165.html)) ## Wichtige Ausnahme Etwas anderes gilt nur, wenn der Gesellschaftsvertrag die Zuständigkeit zulässigerweise abweichend regelt. Gerade bei fakultativen oder auch drittelbeteiligten Aufsichtsräten kann die Satzung die Vertretung insoweit der Geschäftsführung oder der Gesellschafterversammlung zuweisen. Ohne eine solche Sonderregel bleibt es aber beim Aufsichtsrat. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/geschaeftsfuehrung-einer-wohnungs-und-immobiliengesellschaft-52-vertretung-der-gesellschaft-gegenueber-ehemaligen-geschaeftsfuehrern-HI14679165.html)) ## Kurzform **Regelfall: Aufsichtsrat. Ausnahme: abweichende Satzungsregelung.** ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/geschaeftsfuehrung-einer-wohnungs-und-immobiliengesellschaft-52-vertretung-der-gesellschaft-gegenueber-ehemaligen-geschaeftsfuehrern-HI14679165.html))

Verwandte Fragen

Haftet der Geschäftsführer einer GmbH für Steuerschulden der GmbH?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Geschäftsführer einer GmbH persönlich für Steuerschulden der GmbH haften. Maßgeblich sind vor allem § 34 AO und § 69 A...

Was braucht man zur Gründung einer VVG-GmbH?

Mit „VVG GmbH“ ist meist eine vermögensverwaltende GmbH gemeint – und dafür brauchst du rechtlich erst einmal dasselbe wie für jede normale GmbH: Gesellschafter, Gesel...

Was bedeutet es für ein Unternehmen, wenn gegen den Geschäftsführer wegen einer Straftat ermittelt wird?

Wenn gegen den Geschäftsführer wegen einer Straftat ermittelt wird, bedeutet das für das Unternehmen zunächst nicht automatisch, dass auch das Unternehmen schuldig ist oder sofort...