Was braucht man zur Gründung einer VVG-GmbH?

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**Mit „VVG GmbH“ ist meist eine *vermögensverwaltende GmbH* gemeint – und dafür brauchst du rechtlich erst einmal dasselbe wie für jede normale GmbH: Gesellschafter, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführer, Stammkapital von 25.000 Euro und die notarielle Gründung. Der entscheidende Unterschied liegt nicht in der Gründung selbst, sondern im Unternehmenszweck: Die GmbH darf nur Vermögen verwalten, nicht operativ handeln.** ## Was du konkret brauchst - **Mindestens einen Gesellschafter** Das kann eine Privatperson oder auch eine andere Gesellschaft sein. - **Einen Geschäftsführer** Er vertritt die GmbH nach außen und übernimmt die laufende Verwaltung. - **Einen Gesellschaftsvertrag** Darin müssen Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand und Stammkapital geregelt sein. Bei einer VVG ist der **Unternehmensgegenstand besonders wichtig**, weil er sauber auf Vermögensverwaltung formuliert sein muss. - **Stammkapital von 25.000 Euro** Für die Eintragung müssen bei einer Bargründung in der Regel **mindestens 12.500 Euro eingezahlt** sein. Die allgemeinen GmbH-Voraussetzungen ergeben sich aus dem [GmbH-Gesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5.html). - **Notartermin und Handelsregistereintragung** Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH rechtlich vollständig. - **Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung** Auch eine vermögensverwaltende GmbH muss steuerlich erfasst werden; je nach Tätigkeit kann zusätzlich eine Gewerbeanmeldung nötig sein. ## Der entscheidende Punkt bei einer VVG Eine vermögensverwaltende GmbH lohnt sich meist nur, wenn Vermögen **langfristig in der Gesellschaft bleiben** soll. Der häufigste Fehler ist, zu glauben, jede GmbH mit Immobilien oder Kapitalanlagen sei automatisch steuerlich besonders günstig. Das stimmt so nicht. Entscheidend ist, **welche Einkünfte** die GmbH erzielt und ob sie wirklich nur verwaltet oder daneben gewerblich tätig wird. ## Bei Immobilien besonders wichtig Wenn die VVG Immobilien halten soll, muss der Zweck eng gefasst sein. Schon zusätzliche Tätigkeiten können steuerliche Vorteile gefährden. Praktisch heißt das: **Wohnungen vermieten** ist etwas völlig anderes als **zusätzlich Hausmeisterdienste, Stromverkauf, Möblierungskonzepte oder kurzfristige Sonderleistungen** selbst anzubieten. Genau an solchen Punkten kippt die Konstruktion oft steuerlich. ## Was in der Praxis zusätzlich nötig ist Neben der formalen Gründung brauchst du fast immer auch: - steuerliche Planung vor der Gründung - saubere Formulierung des Gesellschaftszwecks - Entscheidung zwischen Bargründung und Sacheinlage - Konzept, welches Vermögen eingebracht wird - Prüfung der laufenden Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuerberatung Die wichtigste praktische Konsequenz ist deshalb: **Eine VVG gründet man nicht zuerst beim Notar, sondern zuerst auf dem Papier mit Steuerberater oder Fachanwalt – sonst ist die GmbH zwar gegründet, aber steuerlich falsch aufgesetzt.** Eine gute erste Einordnung zur vermögensverwaltenden GmbH findest du auch bei [Haufe zur vermögensverwaltenden GmbH](https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/vermoegensverwaltende-gmbh_idesk_PI20354_HI2662509.html).

Kategorie: Recht Tags: VVG GmbH Gründung

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