Was braucht man zur Gründung einer VVG-GmbH?

Antwort vom

**Mit „VVG GmbH“ ist meist eine *vermögensverwaltende GmbH* gemeint – und dafür brauchst du rechtlich erst einmal dasselbe wie für jede normale GmbH: Gesellschafter, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführer, Stammkapital von 25.000 Euro und die notarielle Gründung. Der entscheidende Unterschied liegt nicht in der Gründung selbst, sondern im Unternehmenszweck: Die GmbH darf nur Vermögen verwalten, nicht operativ handeln.** ## Was du konkret brauchst - **Mindestens einen Gesellschafter** Das kann eine Privatperson oder auch eine andere Gesellschaft sein. - **Einen Geschäftsführer** Er vertritt die GmbH nach außen und übernimmt die laufende Verwaltung. - **Einen Gesellschaftsvertrag** Darin müssen Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand und Stammkapital geregelt sein. Bei einer VVG ist der **Unternehmensgegenstand besonders wichtig**, weil er sauber auf Vermögensverwaltung formuliert sein muss. - **Stammkapital von 25.000 Euro** Für die Eintragung müssen bei einer Bargründung in der Regel **mindestens 12.500 Euro eingezahlt** sein. Die allgemeinen GmbH-Voraussetzungen ergeben sich aus dem [GmbH-Gesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5.html). - **Notartermin und Handelsregistereintragung** Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH rechtlich vollständig. - **Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung** Auch eine vermögensverwaltende GmbH muss steuerlich erfasst werden; je nach Tätigkeit kann zusätzlich eine Gewerbeanmeldung nötig sein. ## Der entscheidende Punkt bei einer VVG Eine vermögensverwaltende GmbH lohnt sich meist nur, wenn Vermögen **langfristig in der Gesellschaft bleiben** soll. Der häufigste Fehler ist, zu glauben, jede GmbH mit Immobilien oder Kapitalanlagen sei automatisch steuerlich besonders günstig. Das stimmt so nicht. Entscheidend ist, **welche Einkünfte** die GmbH erzielt und ob sie wirklich nur verwaltet oder daneben gewerblich tätig wird. ## Bei Immobilien besonders wichtig Wenn die VVG Immobilien halten soll, muss der Zweck eng gefasst sein. Schon zusätzliche Tätigkeiten können steuerliche Vorteile gefährden. Praktisch heißt das: **Wohnungen vermieten** ist etwas völlig anderes als **zusätzlich Hausmeisterdienste, Stromverkauf, Möblierungskonzepte oder kurzfristige Sonderleistungen** selbst anzubieten. Genau an solchen Punkten kippt die Konstruktion oft steuerlich. ## Was in der Praxis zusätzlich nötig ist Neben der formalen Gründung brauchst du fast immer auch: - steuerliche Planung vor der Gründung - saubere Formulierung des Gesellschaftszwecks - Entscheidung zwischen Bargründung und Sacheinlage - Konzept, welches Vermögen eingebracht wird - Prüfung der laufenden Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuerberatung Die wichtigste praktische Konsequenz ist deshalb: **Eine VVG gründet man nicht zuerst beim Notar, sondern zuerst auf dem Papier mit Steuerberater oder Fachanwalt – sonst ist die GmbH zwar gegründet, aber steuerlich falsch aufgesetzt.** Eine gute erste Einordnung zur vermögensverwaltenden GmbH findest du auch bei [Haufe zur vermögensverwaltenden GmbH](https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/vermoegensverwaltende-gmbh_idesk_PI20354_HI2662509.html).

Kategorie: Recht Tags: VVG GmbH Gründung

Verwandte Fragen

Was benötigt man für die Gründung einer VVG?

Für die Gründung einer Verwertungsgesellschaft in Deutschland reicht eine normale Unternehmensgründung nicht aus: Du brauchst vor dem Start eine Erlaubnis des DPMA, ein VGG-konformes St...

Darf ein Geschäftsunfähiger ein Unternehmen gründen?

Nein. Ein geschäftsunfähiger Mensch kann ein Unternehmen nicht selbst wirksam gründen, weil ihm die rechtliche Fähigkeit fehlt, verbindliche Willenserklärungen abzugeben. Ent...

Kann man als Rentner eine Stiftung gründen?

Ja – als Rentner kannst du problemlos eine Stiftung gründen. Entscheidend ist nicht dein Alter oder Rentenstatus, sondern dass du geschäftsfähig bist und genug Vermögen einbr...

Wer vertritt eine GmbH nach dem Drittelbeteiligungsgesetz gegenüber einem ausgeschiedenen Geschäftsführer?

Bei einer GmbH mit obligatorischem Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz vertritt grundsätzlich der Aufsichtsrat die Gesellschaft auch gegenüber einem ausgeschiedenen Geschäft...

Haftet der Geschäftsführer einer GmbH für Steuerschulden der GmbH?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Geschäftsführer einer GmbH persönlich für Steuerschulden der GmbH haften. Maßgeblich sind vor allem § 34 AO und § 69 A...