Ja, eine GmbH darf grundsätzlich einen LKW aus Jordanien kaufen. Entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern ob Import, technische Zulassung und Unterlagen in Deutschland sauber funktionieren....
Darf eine deutsche GmbH mit einem jordanischen LKW in Deutschland Transporte fahren?
Antwort vom**Ja, aber nicht einfach wegen der deutschen GmbH: Entscheidend ist die verkehrsrechtliche Zulassung des Unternehmens und des konkreten Einsatzes. Reine Inlandstransporte in Deutschland mit einem jordanischen LKW sind grundsätzlich nicht frei erlaubt; zulässig sind sie nur, wenn eine passende deutsche/EU-Genehmigung oder ein spezieller internationaler Rechtsgrund vorliegt.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/__3.html)) ## Der entscheidende Punkt Eine deutsche GmbH braucht für gewerblichen Güterkraftverkehr mit Sitz in Deutschland grundsätzlich eine **deutsche Gemeinschaftslizenz**. Die wird dem **Unternehmen** erteilt, nicht dem Herkunftsland des Fahrzeugs. Für den Einsatz müssen außerdem beglaubigte Kopien für die verfügbaren Fahrzeuge vorliegen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/__3.html)) Ein **jordanischer LKW** ist aber kein EU-/EWR-Fahrzeug. Deshalb ist der Einsatz in Deutschland rechtlich deutlich heikler als bei einem in Deutschland oder einem anderen EU-Staat zugelassenen Fahrzeug. Die üblichen EU-Kabotageregeln betreffen vor allem Verkehrsunternehmer mit **Gemeinschaftslizenz** aus einem EU-Mitgliedstaat; sie geben nicht einfach einem jordanischen Fahrzeug freie Berechtigung für normale Inlandstransporte in Deutschland. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/LSU/?uri=CELEX%3A32009R1072)) ## Was in der Praxis meist gilt **Normale Transporte nur von A nach B innerhalb Deutschlands** sind mit einem jordanischen LKW in der Regel **nicht ohne Weiteres zulässig**. Zulässig kann es werden, wenn einer dieser Fälle vorliegt: - deine GmbH hat die erforderliche **deutsche Gemeinschaftslizenz** und der Fahrzeugeinsatz ist nach den einschlägigen Vorschriften überhaupt zulässig, - oder es gibt für den konkreten Verkehr eine **bilaterale Genehmigung** bzw. einen anderen internationalen Genehmigungstatbestand, - oder es handelt sich nicht um gewerblichen Güterkraftverkehr, sondern um echten **Werkverkehr**. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/__3.html)) ## Wichtiger Unterschied, den viele übersehen **Unternehmenssitz, Kennzeichen und Verkehrsart sind drei verschiedene Dinge.** Eine deutsche GmbH macht einen jordanischen LKW **nicht automatisch** zu einem frei in Deutschland einsetzbaren Fahrzeug für Inlandstransporte. Der häufigste Denkfehler ist: „Die Firma ist deutsch, also darf auch das ausländische Fahrzeug in Deutschland fahren.“ So einfach ist es nicht. Im Güterkraftverkehr zählt vor allem, **welche Lizenz vorliegt, auf wen sie lautet und für welche Verkehrsart sie gilt**. Bilaterale Genehmigungen gelten nach deutschem Recht typischerweise für **grenzüberschreitenden Verkehr von/nach/durch Drittstaaten**, nicht als Freifahrtschein für beliebige Dauereinsätze innerhalb Deutschlands. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/g_kgrkabotagev_2012/__8.html)) ## Klare Einordnung Wenn du mit dem jordanischen LKW **dauerhaft innerdeutsche Transporte** fahren willst, ist die rechtssichere Lösung praktisch immer: **Fahrzeug in eine zulässige deutsche/EU-Betriebsstruktur bringen und die deutsche Gemeinschaftslizenz sauber abdecken.** Wenn es nur um **eine Einfahrt aus Jordanien bzw. einem Drittstaat nach Deutschland** und anschließend einen eng begrenzten Anschlussverkehr geht, muss man den konkreten Transportweg und die Genehmigungsart einzeln prüfen. Gerade dort entscheidet oft ein Detail zu viel oder zu wenig. Rechtlich ist die Antwort deshalb unterm Strich: **Für reine Inlandstransporte in Deutschland eher nein, außer mit passender deutscher/EU-Lizenzlage oder spezieller Genehmigung.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/__3.html))
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