Die Elementarschadensversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbrüche un... [mehr]
Die Elementarschadensversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbrüche un... [mehr]
Ja, in einem Versicherungsvertrag muss auf § 203 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hingewiesen werden. Dieser Paragraph regelt das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers bei Fernabs... [mehr]
§ 19 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Deutschland regelt die Rechtsfolgen bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer. Im Wesentlichen... [mehr]
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist grundsätzlich auf private Krankenicherungen anwendbar. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hingegen gelten spezielle gesetzliche Regelungen, d... [mehr]
Die Verjährung eines Auskunftsanspruchs der Versicherung gemäß § 31 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer... [mehr]