Wenn während der Beurkundung eines Kaufvertrags (z. B. beim Immobilienkauf) entschieden wird, dass statt der ursprünglich vorgesehenen Partei eine andere GmbH als Käufer auftritt, hat d... [mehr]
In der Schweiz ist die Konkursverschleppung bei einer GmbH strafbar. Die rechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere im **Obligationenrecht (OR)** und im **Strafgesetzbuch (StGB)**. **Rechtliche Grundlage:** - Gemäss Art. 725 OR muss der Verwaltungsrat (bei der GmbH: die Geschäftsführung) bei Überschuldung unverzüglich den Richter benachrichtigen. - Wird dies unterlassen, spricht man von Konkursverschleppung. **Strafrechtliche Folgen:** - Nach Art. 165 StGB („Misswirtschaft“) kann Konkursverschleppung mit **Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe** bestraft werden. - Zusätzlich können zivilrechtliche Haftungsansprüche (Schadenersatz) gegen die verantwortlichen Personen geltend gemacht werden. **Zusammengefasst:** - **Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe** - Mögliche persönliche Haftung für entstandene Schäden Weitere Informationen findest du z.B. bei [admin.ch – Obligationenrecht Art. 725](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_725) und [admin.ch – Strafgesetzbuch Art. 165](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_165).
Wenn während der Beurkundung eines Kaufvertrags (z. B. beim Immobilienkauf) entschieden wird, dass statt der ursprünglich vorgesehenen Partei eine andere GmbH als Käufer auftritt, hat d... [mehr]
Bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) haften grundsätzlich nicht die Gesellschafter oder Geschäftsführer persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaf... [mehr]
In der Schweiz kann eine Betreibung auf verschiedene Weise abgewendet werden: 1. **Schulden bezahlen:** Die einfachste Möglichkeit ist, die offene Forderung (inklusive allfälliger Mahn- und... [mehr]
Die Abkürzung „GmbH i.g.“ steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung“. Das bedeutet, dass sich die GmbH noch im Gründungsprozess befi... [mehr]
Ja, in Deutschland gibt es die Rechtsform „GmbH in Gründung“ (abgekürzt: „GmbH i. G.“). Sie bezeichnet die Phase zwischen dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags (not... [mehr]
Wenn ein Gesellschafter einer GmbH ein Darlehen gewährt hat und die GmbH dann in eine andere GmbH eingebracht wird, hängt der Umgang mit dem Darlehen von verschiedenen Faktoren ab, insbesond... [mehr]
Die Haftungsregelungen bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und einem e.K. (eingetragenen Kaufmann) unterscheiden sich grundlegend: 1. **GmbH**: - Die Haftung ist auf das G... [mehr]
Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich um eine in Deutschland und anderen Ländern verbreitete Unternehmensform,... [mehr]