Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Wenn während der Beurkundung eines Kaufvertrags (z. B. beim Immobilienkauf) entschieden wird, dass statt der ursprünglich vorgesehenen Partei eine andere GmbH als Käufer auftritt, hat das unmittelbare Auswirkungen auf die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Das GwG verpflichtet insbesondere Notare (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG) zur Identifizierung der Vertragsparteien und zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten vor Durchführung der Beurkundung (§ 10 GwG). **Konkret bedeutet das:** - Sobald sich die Vertragspartei ändert (hier: eine andere GmbH als Käufer), muss der Notar die Identifizierung dieser neuen GmbH vornehmen. - Dazu gehören: Einsichtnahme in das Handelsregister, Feststellung der Vertretungsberechtigung, Identifizierung der handelnden Personen (z. B. Geschäftsführer) und Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten der neuen GmbH (§ 3 GwG). - Die bereits für die ursprünglich vorgesehene Partei erhobenen Daten sind für die neue Partei nicht ausreichend oder relevant. - Die Beurkundung darf erst fortgesetzt werden, wenn die Identifizierung der neuen GmbH und ihres wirtschaftlich Berechtigten abgeschlossen ist. **Fazit:** Wechselt während der Beurkundung die Käuferpartei zu einer anderen GmbH, muss die GwG-Prüfung für diese neue GmbH vollständig und ordnungsgemäß durchgeführt werden, bevor die Beurkundung weitergeführt werden darf. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Bundesnotarkammer](https://www.bnotk.de/Notar/Berufsrecht/Geldwaeschegesetz.php).
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Nein, ein Kaufvertrag kann nicht wirksam mit einer bereits verstorbenen Person als Verkäufer beurkundet werden. Mit dem Tod einer Person endet deren Rechtsfähigkeit, das heißt, sie kan... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]