Bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) haften grundsätzlich nicht die Gesellschafter oder Geschäftsführer persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaf... [mehr]
Wenn während der Beurkundung eines Kaufvertrags (z. B. beim Immobilienkauf) entschieden wird, dass statt der ursprünglich vorgesehenen Partei eine andere GmbH als Käufer auftritt, hat das unmittelbare Auswirkungen auf die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Das GwG verpflichtet insbesondere Notare (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG) zur Identifizierung der Vertragsparteien und zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten vor Durchführung der Beurkundung (§ 10 GwG). **Konkret bedeutet das:** - Sobald sich die Vertragspartei ändert (hier: eine andere GmbH als Käufer), muss der Notar die Identifizierung dieser neuen GmbH vornehmen. - Dazu gehören: Einsichtnahme in das Handelsregister, Feststellung der Vertretungsberechtigung, Identifizierung der handelnden Personen (z. B. Geschäftsführer) und Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten der neuen GmbH (§ 3 GwG). - Die bereits für die ursprünglich vorgesehene Partei erhobenen Daten sind für die neue Partei nicht ausreichend oder relevant. - Die Beurkundung darf erst fortgesetzt werden, wenn die Identifizierung der neuen GmbH und ihres wirtschaftlich Berechtigten abgeschlossen ist. **Fazit:** Wechselt während der Beurkundung die Käuferpartei zu einer anderen GmbH, muss die GwG-Prüfung für diese neue GmbH vollständig und ordnungsgemäß durchgeführt werden, bevor die Beurkundung weitergeführt werden darf. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Bundesnotarkammer](https://www.bnotk.de/Notar/Berufsrecht/Geldwaeschegesetz.php).
Bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) haften grundsätzlich nicht die Gesellschafter oder Geschäftsführer persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaf... [mehr]
In der Schweiz ist die Konkursverschleppung bei einer GmbH strafbar. Die rechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere im **Obligationenrecht (OR)** und im **Strafgesetzbuch (StGB)**. **Rechtliche... [mehr]
Ja, im notariellen Beurkundungsverfahren können bei Fremd- und Mehrfachvertretung durchaus Probleme auftreten, insbesondere im Hinblick auf Interessenkonflikte. **Fremdvertretung** bedeutet, das... [mehr]
Die Beurkundung ist ein Verfahren bei dem eine Urkunde von einer dazu befugten Person (meist Notar:in) erstellt wird, um bestimmte rechtliche Vorgänge zu dokumentieren und zu bestätigen. Zwe... [mehr]
Die Abkürzung „GmbH i.g.“ steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung“. Das bedeutet, dass sich die GmbH noch im Gründungsprozess befi... [mehr]
Ja, in Deutschland gibt es die Rechtsform „GmbH in Gründung“ (abgekürzt: „GmbH i. G.“). Sie bezeichnet die Phase zwischen dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags (not... [mehr]
Wenn ein Gesellschafter einer GmbH ein Darlehen gewährt hat und die GmbH dann in eine andere GmbH eingebracht wird, hängt der Umgang mit dem Darlehen von verschiedenen Faktoren ab, insbesond... [mehr]
Die Haftungsregelungen bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und einem e.K. (eingetragenen Kaufmann) unterscheiden sich grundlegend: 1. **GmbH**: - Die Haftung ist auf das G... [mehr]