Ja, in Deutschland gibt es die Rechtsform „GmbH in Gründung“ (abgekürzt: „GmbH i. G.“). Sie bezeichnet die Phase zwischen dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags (not... [mehr]
Die Abkürzung „GmbH i.g.“ steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung“. Das bedeutet, dass sich die GmbH noch im Gründungsprozess befindet. In dieser Phase ist die Gesellschaft bereits als solche erkennbar, aber noch nicht vollständig im Handelsregister eingetragen. Erst mit der Eintragung entfällt der Zusatz „i.g.“ und die GmbH ist offiziell gegründet. Bis dahin haften die Gesellschafter noch persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Ja, in Deutschland gibt es die Rechtsform „GmbH in Gründung“ (abgekürzt: „GmbH i. G.“). Sie bezeichnet die Phase zwischen dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags (not... [mehr]
Die Voraussetzungen zur Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Deutschland sind: 1. **Gesellschafter**: Mindestens eine Person (natürliche oder juristische) kan... [mehr]
Wenn ein Gesellschafter einer GmbH ein Darlehen gewährt hat und die GmbH dann in eine andere GmbH eingebracht wird, hängt der Umgang mit dem Darlehen von verschiedenen Faktoren ab, insbesond... [mehr]
Die Haftungsregelungen bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und einem e.K. (eingetragenen Kaufmann) unterscheiden sich grundlegend: 1. **GmbH**: - Die Haftung ist auf das G... [mehr]
Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich um eine in Deutschland und anderen Ländern verbreitete Unternehmensform,... [mehr]
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss nicht in ein öffentliches Verzeichnis eingetragen werden. Sie entsteht automatisch durch den Gesellschaftsvertrag und die gemeinsame Tät... [mehr]