Was sind Voraussetzungen zur Gründung einer GmbH?

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Die Voraussetzungen zur Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Deutschland sind: 1. **Gesellschafter**: Mindestens eine Person (natürliche oder juristische) kann Gesellschafter sein. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Gesellschafter. 2. **Stammkapital**: Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Bei der Gründung muss mindestens die Hälfte (12.500 Euro) in bar oder als Sacheinlage eingezahlt werden. 3. **Gesellschaftsvertrag**: Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist erforderlich, der die Regelungen zur GmbH festlegt, wie z.B. den Firmennamen, den Sitz der Gesellschaft und die Gesellschafter. 4. **Notarielle Beurkundung**: Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. 5. **Anmeldung beim Handelsregister**: Die GmbH muss beim zuständigen Handelsregister angemeldet werden. Dazu sind verschiedene Unterlagen erforderlich, wie der Gesellschaftsvertrag, Nachweise über die Einzahlung des Stammkapitals und die Gesellschafterliste. 6. **Steuernummer und Gewerbeanmeldung**: Nach der Eintragung ins Handelsregister muss eine Steuernummer beantragt und gegebenenfalls eine Gewerbeanmeldung vorgenommen werden. 7. **Haftung**: Die Gesellschafter haften nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht mit ihrem Privatvermögen. Es ist ratsam, sich vor der Gründung rechtlich und steuerlich beraten zu lassen, um alle Anforderungen und Schritte korrekt zu erfüllen.

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