Muss die Gründung einer GBR eingetragen werden?

Antwort

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss nicht in ein öffentliches Verzeichnis eingetragen werden. Sie entsteht automatisch durch den Gesellschaftsvertrag und die gemeinsame Tätigkeit der Gesellschafter. Allerdings kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, die GbR im Handelsregister eintragen zu lassen, insbesondere wenn sie als Kaufmann gilt oder wenn die Gesellschafter dies wünschen, um die Rechtsverhältnisse klarer zu regeln. Eine Eintragung kann auch Vorteile in Bezug auf die Haftung und die Außenwirkung der Gesellschaft bieten.

Kategorie: Recht Tags: GBR Gründung Eintragung
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