Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Wenn ein Gesellschafter einer GmbH ein Darlehen gewährt hat und die GmbH dann in eine andere GmbH eingebracht wird, hängt der Umgang mit dem Darlehen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den vertraglichen Vereinbarungen und der rechtlichen Struktur der Transaktion. 1. **Übertragung des Darlehens**: In der Regel wird das Darlehen zusammen mit den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der eingebrachten GmbH auf die neue GmbH übertragen, sofern dies im Rahmen der Einbringung vorgesehen ist. Das bedeutet, dass die neue GmbH die Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens übernimmt. 2. **Vertragliche Regelungen**: Es ist wichtig, die ursprünglichen Darlehensverträge zu prüfen. Diese könnten spezifische Klauseln enthalten, die regeln, was im Falle einer Umstrukturierung oder Einbringung passiert. 3. **Gesellschafterbeschluss**: Oftmals ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, um die Übertragung des Darlehens zu genehmigen und die Bedingungen festzulegen. 4. **Steuerliche Aspekte**: Die Einbringung kann auch steuerliche Konsequenzen haben, sowohl für die GmbH als auch für den Gesellschafter. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren. 5. **Rückzahlung**: Sollte das Darlehen nicht übertragen werden, bleibt die ursprüngliche GmbH weiterhin verpflichtet, das Darlehen zurückzuzahlen, es sei denn, es wird eine andere Regelung getroffen. Es ist empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände und die besten Vorgehensweisen zu klären.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]