Wie kann eine Betreibung in der Schweiz abgewendet werden?

Antwort

In der Schweiz kann eine Betreibung auf verschiedene Weise abgewendet werden: 1. **Schulden bezahlen:** Die einfachste Möglichkeit ist, die offene Forderung (inklusive allfälliger Mahn- und Betreibungskosten) direkt an den Gläubiger zu bezahlen. Nach Zahlung sollte der Gläubiger die Betreibung zurückziehen oder einen sogenannten "Rückzug der Betreibung" beim Betreibungsamt veranlassen. 2. **Rechtsvorschlag erheben:** Nach Zustellung des Zahlungsbefehls durch das Betreibungsamt kann innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erhoben werden. Damit wird die Betreibung vorläufig gestoppt. Der Gläubiger muss dann vor Gericht beweisen, dass die Forderung berechtigt ist. 3. **Vergleich oder Ratenzahlung vereinbaren:** Es kann mit dem Gläubiger eine aussergerichtliche Einigung, z.B. eine Ratenzahlung oder einen Vergleich, getroffen werden. Auch hier sollte der Gläubiger nach Einigung die Betreibung zurückziehen. 4. **Nachweis der Unberechtigung:** Wenn die Forderung unberechtigt ist, kann dies dem Gläubiger und dem Betreibungsamt mitgeteilt werden. Zusätzlich kann ein Rechtsvorschlag erhoben werden (siehe Punkt 2). 5. **Rückzug der Betreibung durch den Gläubiger:** Der Gläubiger kann die Betreibung jederzeit zurückziehen, z.B. nach einer Einigung oder Zahlung. **Wichtig:** Eine Betreibung kann auch dann eingeleitet werden, wenn die Forderung unberechtigt ist. Deshalb ist es wichtig, rasch zu reagieren und gegebenenfalls Rechtsvorschlag zu erheben. Weitere Informationen findest du beim [Schweizerischen Betreibungs- und Konkursamt](https://www.ch.ch/de/schulden-und-betreibung/betreibung-einleiten-und-abwehren/).

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