Kann man private Schulden durch Pfändung eintreiben?

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Ja, es ist möglich, private Schulden durch Pfändung einzutreiben, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, zum Beispiel ein gerichtliches Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsklausel. Mit diesem Titel kann beim zuständigen Gericht die Zwangsvollstreckung beantragt werden. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann dann beispielsweise das Konto, das Gehalt oder auch bewegliches und unbewegliches Vermögen des Schuldners gepfändet werden. Die Pfändung wird in der Regel durch einen Gerichtsvollzieher oder über das Vollstreckungsgericht durchgeführt. Ohne einen vollstreckbaren Titel ist eine Pfändung nicht möglich. Vorher müssen also in der Regel Mahnungen und gegebenenfalls ein gerichtliches Mahnverfahren durchlaufen werden. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/verbraucherschutz/inkasso/inkasso_node.html) oder bei [schuldnerberatung.de](https://www.schuldnerberatung.de/pfaendung/).

Kategorie: Recht Tags: Schulden Pfändung Privat

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