Wenn ein Schuldner trotz eines gerichtlichen Urteils nicht zahlen kann, bedeutet das zunächst, dass der Gläubiger zwar einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" (z. B. ein Urteil)... [mehr]
Um einen privaten Schuldner zu pfänden, sind in Deutschland folgende Schritte notwendig: 1. **Titel erwirken:** Zunächst benötigst du einen sogenannten Vollstreckungstitel. Das ist in der Regel ein gerichtliches Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsklausel. Ohne diesen Titel ist keine Zwangsvollstreckung möglich. 2. **Zustellung des Titels:** Der Titel muss dem Schuldner zugestellt werden, falls das nicht schon im Gerichtsverfahren geschehen ist. 3. **Zwangsvollstreckung beantragen:** Mit dem Titel kannst du beim zuständigen Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung beantragen. Das kann die Sachpfändung (z.B. Wertgegenstände, Auto) oder die Kontopfändung sein. 4. **Pfändungs- und Überweisungsbeschluss:** Für die Pfändung von Konten oder Lohn musst du beim zuständigen Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Mit diesem Beschluss kann z.B. das Konto des Schuldners gepfändet werden. 5. **Durchführung der Pfändung:** Der Gerichtsvollzieher oder die Bank führt dann die Pfändung durch. Bei Sachpfändung besucht der Gerichtsvollzieher den Schuldner und pfändet verwertbare Gegenstände. **Wichtige Hinweise:** - Die Kosten für die Zwangsvollstreckung musst du zunächst vorstrecken, sie können aber dem Schuldner auferlegt werden. - Es gibt Pfändungsfreigrenzen, z.B. beim Arbeitseinkommen oder Kontoguthaben, die dem Schuldner zum Leben bleiben müssen. - Die Zwangsvollstreckung ist ein formeller Prozess und kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/justiz/zivilrecht/zwangsvollstreckung/zwangsvollstreckung_node.html) oder bei [justiz.de](https://www.justiz.de/). **Hinweis:** Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle.
Wenn ein Schuldner trotz eines gerichtlichen Urteils nicht zahlen kann, bedeutet das zunächst, dass der Gläubiger zwar einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" (z. B. ein Urteil)... [mehr]
In deinem Fall hast du privat 2.500 EUR zinslos verliehen und als Sicherheit den Fahrzeugbrief eines minderwertigen Autos erhalten. Der Schuldner zahlt nicht zurück. Hier sind die wichtigsten Sch... [mehr]
Ja, es ist möglich, private Schulden durch Pfändung einzutreiben, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, zum Beispiel ein ge... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber (z.B. der "Chef") Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge) vom Lohn der Arbeitnehmer einbehält, diese aber nicht an... [mehr]
Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]