Kann sich ein Chef im Strafverfahren darauf berufen, die Tatbestandsvoraussetzungen beim Vorenthalten von Sozialabgaben im Rahmen der Zwangsvollstreckung nicht erfüllt zu haben?

Antwort

Wenn ein Arbeitgeber (z.B. der "Chef") Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge) vom Lohn der Arbeitnehmer einbehält, diese aber nicht an die zuständigen Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich um eine Straftat nach § 266a Strafgesetzbuch (StGB) – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Im Strafverfahren wird geprüft, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 266a StGB erfüllt sind. Das bedeutet, das Gericht oder die Staatsanwaltschaft untersucht, ob der Arbeitgeber vorsätzlich die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt hat. Dies ist ein eigenständiger Straftatbestand und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Zusammengefasst: Wenn der Chef im Zwangsvollstreckungsverfahren angibt, Gelder als Sozialabgaben einbehalten, aber nicht abgeführt zu haben, kann dies ein Strafverfahren nach § 266a StGB nach sich ziehen. Im Strafverfahren wird dann geprüft, ob der Tatbestand erfüllt ist. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung](https://www.dguv.de/de/versicherung/sozialversicherung/sozialversicherungsbetrug/index.jsp) oder im [Gesetzestext zu § 266a StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html).

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Wie hoch ist die Geldauflage bei Einstellung eines Strafverfahrens wegen unterschlagener Sozialabgaben in Höhe von 48.000€?

Die Höhe einer Geldauflage im Rahmen einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO (Strafprozessordnung) bei unterschlagenen Sozialabgaben in Höhe von 48.000 € hängt von versch... [mehr]

Ist ein Geschäftsführer verkommen, wenn er Sozialabgaben unterschlägt und lügt?

Das Verhalten eines Geschäftsführers, der Sozialabgaben unterschlägt und darüber lügt, wird rechtlich und moralisch als schwerwiegend verwerflich angesehen. Sozialabgaben sind... [mehr]

Was passiert, wenn ein Schuldner trotz Gerichtsurteil nicht zahlen kann?

Wenn ein Schuldner trotz eines gerichtlichen Urteils nicht zahlen kann, bedeutet das zunächst, dass der Gläubiger zwar einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" (z. B. ein Urteil)... [mehr]

Wie kann man einen privaten Schuldner pfänden?

Um einen privaten Schuldner zu pfänden, sind in Deutschland folgende Schritte notwendig: 1. **Titel erwirken:** Zunächst benötigst du einen sogenannten Vollstreckungstitel. Das ist in... [mehr]

Kann sich ein Chef im Strafverfahren wegen Veruntreuung auf einen Tatbestandsirrtum berufen, wenn er behauptet, das vom Gerichtsvollzieher einbehaltene Geld seien Sozialabgaben, die tatsächlich nicht abgeführt wurden?

In deinem Fall geht es um die Frage, ob sich der Chef im Strafverfahren wegen Veruntreuung (§ 266 StGB) auf einen Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB) berufen kann, wenn er behauptet, er habe gegla... [mehr]

Kann ein Geschäftsführer im Strafverfahren wegen Sozialabgaben-Unterschlagung Tatbestandsirrtum geltend machen, wenn vorher ein Gerichtsvollzieher Einbehalt angeordnet hat?

Ein Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB) liegt vor, wenn der Täter bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört. Im Fall eines Geschäftsführ... [mehr]

Kann sich ein Geschäftsführer beim Einbehalt und Nichtabführen von Sozialabgaben trotz Mitteilung an den Gerichtsvollzieher auf einen Tatbestandsirrtum berufen?

Ein Geschäftsführer kann sich grundsätzlich nicht erfolgreich auf einen Tatbestandsirrtum berufen, wenn er Sozialabgaben einbehält, dies dem Gerichtsvollzieher mitteilt und die Abg... [mehr]