Um 1790 war in den meisten deutschsprachigen Gebieten die Erbeinsetzung grundsätzlich Privatsache und wurde durch den Erblasser selbst vorgenommen, meist in Form eines Testaments oder Erbvertrags... [mehr]
Um 1790 war in den meisten deutschsprachigen Gebieten die Erbeinsetzung grundsätzlich Privatsache und wurde durch den Erblasser selbst vorgenommen, meist in Form eines Testaments oder Erbvertrags... [mehr]
Der Satz bedeutet, dass die Parteien eine vertragliche Verpflichtung eingehen, die sich ausschließlich auf die gegenseitige Erbeinsetzung bezieht. Das heißt, sie verpflichten sich, einande... [mehr]