Erklärung des Satzes: 'Wir vereinbaren eine vertragsmäßige Bindung ausschließlich im Hinblick auf unsere gegenseitige Erbeinsetzung.'

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Der Satz bedeutet, dass die Parteien eine vertragliche Verpflichtung eingehen, die sich ausschließlich auf die gegenseitige Erbeinsetzung bezieht. Das heißt, sie verpflichten sich, einander als Erben zu benennen, und diese Vereinbarung ist der einzige Aspekt, der rechtlich bindend ist. Es wird also klargestellt, dass es keine weiteren vertraglichen Verpflichtungen oder Bindungen gibt, die über die Erbeinsetzung hinausgehen.

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