Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Der Satz bedeutet, dass die Parteien eine vertragliche Verpflichtung eingehen, die sich ausschließlich auf die gegenseitige Erbeinsetzung bezieht. Das heißt, sie verpflichten sich, einander als Erben zu benennen, und diese Vereinbarung ist der einzige Aspekt, der rechtlich bindend ist. Es wird also klargestellt, dass es keine weiteren vertraglichen Verpflichtungen oder Bindungen gibt, die über die Erbeinsetzung hinausgehen.
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]