Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Erbvertrag existiert: - **Mit Testament/Erbvertrag:** Die darin benannten Personen (Erben) sind für die Abwicklung des Nachlasses verantwortlich. - **Ohne Testament (gesetzliche Erbfolge):** Die gesetzlichen Erben übernehmen die Nachlassabwicklung. In manchen Fällen wird ein Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker eingesetzt, der sich um die ordnungsgemäße Abwicklung kümmert. Das Nachlassgericht (Teil des Amtsgerichts) ist zuständig für die Ausstellung des Erbscheins und kann bei Streitigkeiten oder Unklarheiten eingeschaltet werden. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html).
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]