Erben sind grundsätzlich verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Nach deutschem Recht (§ 260 BGB) kann jeder Miterbe von den anderen Erben verl... [mehr]
Wenn Erben ein falsches Nachlassverzeichnis angeben, kann das schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Ein Nachlassverzeichnis ist eine vollständige und wahrheitsgemäße Aufstellung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Es dient dazu, Pflichtteilsberechtigten oder anderen Beteiligten einen Überblick über den Nachlass zu geben. **Mögliche Folgen bei einem falschen Nachlassverzeichnis:** 1. **Pflichtteilsberechtigte Ansprüche:** Pflichtteilsberechtigte können auf ein korrektes Nachlassverzeichnis bestehen. Stellt sich heraus, dass das Verzeichnis unvollständig oder falsch ist, können sie auf Ergänzung oder Berichtigung klagen. 2. **Eidesstattliche Versicherung:** Das Nachlassgericht kann verlangen, dass das Nachlassverzeichnis an Eides statt versichert wird. Wer hierbei vorsätzlich falsche Angaben macht, begeht eine Straftat (§ 156 StGB – Meineid oder falsche Versicherung an Eides statt). 3. **Schadensersatz:** Werden durch die falschen Angaben Pflichtteilsberechtigte oder andere Erben geschädigt, können diese Schadensersatzansprüche geltend machen. 4. **Strafrechtliche Konsequenzen:** Neben dem Meineid kann auch Betrug (§ 263 StGB) vorliegen, wenn durch die Falschangaben jemand vorsätzlich benachteiligt wird. **Was kann man tun?** Wer den Verdacht hat, dass ein Nachlassverzeichnis falsch oder unvollständig ist, sollte Beweise sichern und sich an einen Anwalt für Erbrecht wenden. Das Gericht kann die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses anordnen, das in der Regel sorgfältiger geprüft wird. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Deutscher Anwaltverein – Nachlassverzeichnis](https://anwaltauskunft.de/magazin/geld/erben-und-vererben/was-ist-ein-nachlassverzeichnis-und-wann-braucht-man-es). **Fazit:** Falsche Angaben im Nachlassverzeichnis sind kein Kavaliersdelikt und können zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Betroffene sollten rechtzeitig juristischen Rat einholen.
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In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung, ein leibliches Kind über den Tod eines Elternteils zu informieren, insbesondere wenn seit Jahrzehnten kein Kontakt beste... [mehr]
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Ja, eine Nachlasspflegerin kann einen Erbschein beantragen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Nachlasspflegerin ist vom Nachlassgericht bestellt und vertritt die unbekannten oder un... [mehr]
Um 1790 war in den meisten deutschsprachigen Gebieten die Erbeinsetzung grundsätzlich Privatsache und wurde durch den Erblasser selbst vorgenommen, meist in Form eines Testaments oder Erbvertrags... [mehr]
Ein Alleinerbe wird grundsätzlich mit dem Erbfall Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 BGB) des Erblassers. Das bedeutet, er tritt in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein – dazu ge... [mehr]